In einem offenen Brief drücken die Verbände ihre Sorgen um eine nicht-Richtlinien-gerechte Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht aus.
Auch der ICMP, der internationale Dachverband der Musikverlagsbranche, hat diesen Brief zusammen mit einer großen Gruppe internationaler Verbände verfasst, die Europas Presseverlage, Film-, Fernsehproduzent*innen, Sportveranstalter*innen, Rundfunksender, Fotoagenturen und Telekommunikationsbetreiber vertreten. Darin fordern sie die EU auf, an Inhalt und Wortlaut von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie festzuhalten, der die systematische Entwertung kreativer Online-Inhalte, darunter Musikwerke, durch große Plattformen wie YouTube, Facebook, Google und TikTok abwenden soll.
Artikel 17 ist das Ergebnis einer historischen politischen Auseinandersetzung auf europäischer Ebene. Eine möglichst wortgetreue Umsetzung in nationales Recht ist nun für alle Beteiligten der Musikwirtschaft und für die Kultur- und Kreativwirtschaft Europas von entscheidender Bedeutung. Eine Abkehr von der im EU-Parlament beschlossenen Richtlinie und ein deutscher Sonderweg hätten fatale Folgen für Urheber*innen und ihre wirtschaftlichen Partner.