Fünf große Musikrechts-Organisationen haben zum Jahresbeginn vereinbart, zukünftig für eingehende Meldungen über Verkäufe von lizenzierten Online-Musikvertrieben einheitlich den DDEX Übermittlungs-Standard zu nutzen.
Digital Data Exchange (DDEX) wurde 2006 von Majorlabels, Online-Musikvertrieben und Musikrechte-Gesellschaften gegründet. Unternehmenszweck der DDEX ist es, durch standardisierte XML Übermittlungs-Formate den Datenaustausch innerhalb von Geschäftsprozessen mit digitalen Medieninhalten zu verbessern.
Die Organisationen für Musikrechte GEMA, CELAS GmbH, PAECOL GmbH, PRS for Music (Großbritannien) und SACEM (Frankreich) haben nun eine Erklärung unterzeichnet, in der sie die künftige gemeinsame Übernahme des DDEX-Standards vereinbaren.
Von den beteiligten Organisationen wurde gemeinsam ein standardisierter Satz von XML-Dateien entwickelt, um den Austausch von Informationen zwischen den Gesellschaften und ihren Lizenznehmern zu verbessern. Die fünf Partner erreichen dadurch eine Vereinheitlichung ihrer minimalen Anforderungen an die Nutzungsmeldungen ihrer Lizenznehmer. Online-Musikvertriebe können daher ihre Meldungen an alle Wahrnehmungsgesellschaften im gleichen Datenformat abgeben.
„Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung einer Vereinheitlichung des Informationsflusses von Online-Vertrieben an Musikrechte-Gesellschaften, “ begrüßt Alexander Wolf, Co-Geschäftsführer der CELAS GmbH, die Absichtserklärung. „Jeder Vertrieb, der den DDEX Standard nutzt, kann an alle teilnehmenden Organisationen in der gleichen Weise berichten, damit sein Berichtswesen vereinfachen und seine Kosten minimieren“.
Ergänzend führt Nick Williamson, Co-Geschäftsführer der CELAS GmbH, an, dass „Online-Vertriebe nicht länger jede einzelne Autorengesellschaft kontaktieren müssen, um deren technische Anforderungen zu klären, die dann in unterschiedlichen Standards für jede Organisation mündet.“
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA bekräftigt: „Andere Autorengesellschaften überarbeiten zurzeit ihr Set von XML Übermittlungs-Standards im Hinblick darauf, unsere Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen. Wir gehen davon aus, dass die meisten Musikautorengesellschaften diesem gemeinsamen Abkommen in Kürze beitreten werden.“
Bernard Miyet, Geschäftsführer der SACEM: „DDEX wurde unlängst erweitert, so dass es jetzt auch möglich ist, Musiknutzungen für audiovisuelle Produktionen zu verwalten. Die teilnehmenden Wahrnehmungsorganisationen arbeiten nun daran, das Meldeverfahren von audiovisuellen Produktionen für Online-Vertriebe ebenfalls zu vereinfachen.“
„Mit unserem Abkommen und den daraus resultierenden technischen Standards unterstützen wir auch die paneuropäische Lizenzierung“, sagte Jeremy Fabinyi, kommissarischer Geschäftsführer der PRS for Music. „Welche Gesellschaft auch immer die Lizenzierung vornimmt, alle Online-Vertriebe können ihre Musiknut-zungen in einem Standard-DDEX-Format melden.“
Die Vereinbarung kann in Kürze über diesen Link abgerufen werden:
http://ddex.net/press_releases/10-01-22.htm
Absätze
Quelle
http://www.gema.de