Der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verkündete am Donnerstag, den 27. März 2014, in Luxemburg das Urteil im Fall Constantin Film Verleih GmbH und Wega Filmproduktionsgesellschaft mbH gegen die UPC Telekabel Wien GmbH. Ab sofort können Accessprovider angewiesen werden, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Kunden den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Webseiten zu verbieten bzw. zu erschweren. Der EuGH stuft demnach Accessprovider, die den Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten ermöglichen, als Vermittler ein. Für den VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmene.V. stellt das Urteil einen wichtigen Schritt zum Ziel eines fairen Interessenausgleichs zwischen Accessprovidern, Verbrauchern und Rechteinhabern dar.
Das Urteil ist bedeutend, da Accessprovider nun zurVerantwortung gezogen werden können. Sie müssen ab sofort Maßnahmen vornehmen, um den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Seiten zu verhindern. Der VUT sieht darin eine wirksame Maßnahme, um gegen rechtsverletzende Dienste vorzugehen und so die Diskussion zum Thema Haftungsbedingungen für Provider voranzutreiben. Zudem ist das Urteil eine Bestätigung der VUT-Forderung, die Haftungsbedingungen für die verschiedenen Provider zu überarbeiten. Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen der Musikwirtschaft ergibt sich aufgrund des Urteils erstmals die Möglichkeit, indirekt gegen jeden Dienst – unabhängig von dessen Standort – vorzugehen und ihre Rechte so zu stärken.
VUT-Vorstand Oke Göttlich zum Urteil des EuGH: „Dieses Urteil hilft auch VUT-Mitgliedern, den kleinen Unternehmen und Mittelständlern, sowie vor allem Künstlern, Kreativen und Werkschaffenden vieler Kulturbereiche, ohne wesentliche Interessen der Verbraucher, Internetanbieter und neue technologische Innovationen zu schwächen. VUT-Mitgliedern bietet sich aufgrund des Urteils nun die Möglichkeit, Accessprovider dazu zu bringen, Maßnahmen gegen Webseiten zu ergreifen, die geschützte Inhalte für ihren eigenen, gewerblichen Gewinn auf Kosten der Kreativen anbieten. Wir hoffen, dassdie Accessprovider verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um weitere Ansprüche zu vermeiden. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Politik deutlichere Maßnahmen gegen gewerbliche, urheberrechtsverletzende Webseiten ergreift. Dieser Bereich ist noch nicht in ausreichendem Maße politisch und rechtlich geregelt.“
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Quelle
http://www.vut.de