Das Europaparlament hat in einer Resolution vom 15. Januar 2004 einstimmig festgestellt, dass Verwertungsgesellschaften "dem Grundsatz nach kein Wettbewerbsproblem darstellen". Weiter stellte es fest, dass die Einführung von DRM-Systemen das pauschale Vergütungssystem für die private Vervielfältigung nicht automatisch ersetzen wird. Mit dieser Entscheidung werden die legitimen Ansprüche der Urheber bestätigt, gleichzeitig bleibt das Interesse der Nutzer gewahrt, auf einfachem und finanziell überschaubarem Weg Zugang zu geschützten Werken für private Zwecke zu erhalten.
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