Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die EU-Kommission heute „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen“ (Leitlinien) verabschiedet hat. Damit stellt die EU-Kommission klar, dass Solo-Selbstständige wie z.B. freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sich unter bestimmten Voraussetzungen zusammenschließen können, um Tarifverträge abzuschließen. Die Leitlinien gelten für Solo-Selbstständige, die auf sich gestellt arbeiten, keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen und sich in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Die Leitlinien gelten nicht für Solo-Selbstständige, die sich in einer vergleichbaren Situation wie Arbeitnehmer befinden.

Der Verabschiedung ging ein Konsultationsprozess der EU-Kommission voraus, an dem sich auch der Deutsche Kulturrat beteiligt hatte. Hintergrund des Konsultationsprozesses sowie der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission sind die Regelungen aus Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Es ging darum, klarzustellen, dass Tarifverhandlungen zwischen Solo-Selbstständigen und Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die soziale und wirtschaftliche Lage von Solo-Selbstständigen wie z.B. freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern war in den letzten zwei Jahren mehrfach Gegenstand von kulturpolitischen Diskussionen. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass die Voraussetzung zur Verbesserung von deren sozialer Lage die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist. Es ist gut, dass die EU-Kommission nun Klarheit geschaffen hat und den Weg für Tarifverhandlungen von Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen freigemacht hat. Damit haben es die Solo-Selbstständigen selbst in der Hand durch kollektive Verhandlungen, Verbesserungen ihrer wirtschaftlichen Lage zu erreichen. In die Debatte um Basishonorare für Künstlerinnen und Künstler wird diese Entscheidung hoffentlich Bewegung bringen.“
Weitere Informationen:

  • Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Entwurf der Mitteilung der EU-Kommission „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen“ vom 21.02.2022
  • Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen
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