Erneuter Erfolg gegen ein Filesharing-Netzwerk: Die Musikindustrie konnte erwirken, dass ein deutscher Anbieter von Internetservern jetzt den Betreibern einer Tracker-Software den Netzzugang entzogen hat, durch die mehr als 30 Millionen Internetuser auch urheberrechtlich geschützte Inhalte untereinander verbreiten konnten. Die sogenannten BitTorrent-Tracker mit den Namen „OpenBitTorrent“, PublicBittorrent“ und „Istole.it“ sind damit offline. Zusammen verwalteten sie täglich mehr als 2 Milliarden (illegale) Verbindungen.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. (BVMI), Dr. Florian Drücke, erläutert: "Bislang standen beim Thema urheberrechtswidrige Musiknutzung vor allem die Betreiber von BitTorrent-Suchseiten im Vordergrund, ein prominentes Beispiel für solche Seiten ist ThePirateBay. Unser neuer, etwas erweiterter Fokus bezieht nun auch weitere Beteiligte des BitTorrent-Netzwerks ein, namentlich die Betreiber der BitTorrent-Tracker. Ohne die Tracker, die Anbieter und Suchende überhaupt erst miteinander verbinden, sind illegal angebotene Inhalte erheblich schwerer zu finden, entsprechend werden nach diesem Erfolg nun Urheberrechtsverletzungen im Digitalen Raum weiter erschwert."

Über die Funktionsweise von BitTorrent-Netzwerken und Trackern

BitTorrent-Netzwerke ermöglichen es den Nutzern, eine Datei nicht als Ganzes von einem Server herunterzuladen, sondern stückweise über verschiedene andere Netzwerk-Mitglieder. Aus den Einzelteilen setzt eine Software am heimischen Rechner schließlich die fertige Datei zusammen. Wer über das „BitTorrent“-Netzwerk herunterlädt, erlaubt wiederum häufig anderen Usern, über seinen Rechner "Datei-Bruchstücke" zu beziehen und kann ebenfalls zum illegalen Uploader urheberrechtlich geschützter Inhalte werden.

Zentral für Downloads und Uploads von Dateien zwischen Anbietern und Nutzern innerhalb des Netzwerks sind die BitTorrent-Tracker, die "Angebot" und "Nachfrage" koordinieren. Ohne die Tracker wird das Auffinden von Quellen und damit das Herunterladen geschützter Inhalte erheblich erschwert.

Das Vorgehen gegen illegale Inhalteverbreitung braucht einen langen Atem

In dem durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte begleiteten Verfahren hatten Musikfirmen in einem ersten Schritt die Betreiber der Tracker aufgefordert, ihre Beteiligung an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu beenden. Als diese nicht reagierten, nahm man Kontakt zum Anbieter der Internetserver („Hostprovider“) auf. Dieser setzte seinen Kunden, den Betreibern der Tracker-Software, eine Frist zur Sperrung der Torrents. Als auch diese Frist ergebnislos ablief, schaltete der Hostprovider die Server seiner Kunden vollständig ab. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 11/15) den Provider zudem verpflichtet, Auskunft über seinen Kunden zu erteilen. Diesem drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren.

Erwartungsgemäß versuchen andere kleinere Tracker nun, die entstandene Lücke zu füllen. Ein von einem Deutschen betriebener Tracker wurde in diesem Zusammenhang bereits am 31. März 2015 abgeschaltet.

Florian Drücke: „Die bedauerliche Entwicklung bei der branchenübergreifenden Initiative gegen Werbung auf illegalen Websites zeigt, wie schwer das Eindämmen von illegaler Nutzung bleibt. Es ist höchste Zeit, Haftung im digitalen Raum ganzheitlicher zu denken.“