Die Musikwirtschaft hat am Montag beim Landgericht München erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert hatte.

Auf seiner Internetseite hatte der Verlag einen Bericht über einen Software-Hersteller veröffentlicht, der so genannte Knack-Tools zur Vervielfältigung kopiergeschützter CDs und DVDs anbietet. Da Angebot, Vertrieb und Nutzung solcher Software in Deutschland jedoch illegal sind, kann auch das Setzen eines Links zur Anbieterwebsite nicht geduldet werden.
Nachdem der Verlag wegen des unzulässigen Beitrags bereits von einigen Musikunternehmen abgemahnt worden, aber nicht einsichtig gewesen war, wurden seitens der Rechteinhaber weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Das Landgericht München bestätigte nun das Anliegen der Rechteinhaber, sich gegen die unerlaubte Vervielfältigung von geschützten Werken zur Wehr zu setzen.

Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verlag die Beihilfe zur Verbreitung von Knack-Tools durch das Setzen eines Links zu dem illegalen Angebot.
Hiermit wurde dem Anliegen der Musikfirmen weitgehend entsprochen, den Zugang zu solchen illegalen Angeboten über einen Link nicht zuzulassen. Der Verlag muss nun den Link entfernen. Allerdings hält das Landgericht München den Bericht mit Werbeaussagen über das Tool und eindeutigen Beschreibungen über die Nutzungsmöglichkeiten der illegalen Software noch für zulässig, die Rechteinhaber prüfen insoweit ein weiteres Vorgehen.

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