Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, München (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben im August 2003 mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) eine vergleichsweise Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVD-Brenner getroffen. Diese gesamtvertragliche Regelung über die Zahlung von Vergütungen für DVD-Brenner ist nach der Einigung über die Vergütung für CD-Brenner im Juli 2002 ein weiterer Schritt der Durchsetzung von Urheberrechten im Bereich der digitalen Privatkopie. Die Höhe der Vergütungen für DVD-Brenner sowie für CD- und DVD-Combo-Brenner zum Einbau oder Anschluss an Personal Computer, mit denen Discs der Systeme DVD-R/RW, DVD+R/RW und/oder DVD-RAM Disk beschrieben werden können, ist tariflich festgelegt mit 9,21 EUR als Vergütung für alle Rechteinhaber rückwirkend seit dem 1.1.2003. Für Hersteller und Importeure, die Mitglieder von Gesamtvertragspartnern wie BITKOM sind, räumt die ZPÜ den vorgesehenen Gesamtvertrags-Nachlass von 20 % ein. Der Vertrag zwischen ZPÜ und BITKOM ist bis zum 31.12.2004 befristet und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA, der Geschäftsführenden Gesellschaft der ZPÜ, betonte in einer ersten Stellungnahme: Die erzielte Vergütungsregelung für DVD-Brenner ist - wie die vorangegangene Einigung über die CD-Brennervergütung vom Sommer 2002 - ein weiterer Durchbruch bei der Sicherung der Autorenrechte im Bereich der privaten Vervielfältigung im digitalen Zeitalter, das auch das Recht des geistigen Eigentums respektieren muss.

Verantwortlich: Dr. Hans-Herwig Geyer, Leiter GEMA Kommunikation
Tel.: 089/48003-420, Fax: 089/48003-424
E-Mail: hgeyer@gema.de

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