Die Verbände Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) sowie die Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO) und die GEMA haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen Veranstaltungstarife unterzeichnet. Nach den Gesamtverträgen mit dem Bund Deutscher Karneval und einer Vielzahl von Schützenbünden konnte nun auch eine tarifliche Lösung für die Branchenbesonderheiten im Diskotheken- und Clubbereich gefunden werden.
Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt ein weiterer Gesamtvertragspartner die Angemessenheit der ab 1.4.2013 geltenden Veranstaltungstarife U-V und M-V. Die Mitglieder der drei Verbände erhalten dadurch Planungssicherheit und profitieren von einem Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 % auf alle Vergütungssätze der GEMA.
Die von der GEMA vorgesehene Tarifreform führte insbesondere bei Diskotheken und Clubs zu Protesten, da der jahrzehntelang geltende, privilegierte Vergütungsansatz für diese Branche zugunsten einer gerechteren Tarifstruktur reformiert wurde.
Der Gesamtvertrag berücksichtigt Branchenbesonderheiten von Diskotheken und Clubs
Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Wir freuen uns, dass wir nach konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen mit den drei Verbänden VDM, DDU und DDO nun auch die Branchenbesonderheiten der Diskotheken- und Clubbetreiber in dem Tarif vertraglich berücksichtigt werden. Die drei Verbände haben ihren Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum zum Wohle ihrer Mitglieder genutzt. Dies ist, wie man am Ergebnis erkennen kann, zielführender als eine öffentliche Protesthaltung."
Klaus Quirini, Gründer der seit 1963, 1970 und 1974 bestehenden Verbände: „In der kritischen Auseinandersetzung mit den neuen Veranstaltungstarifen sahen wir uns von Anbeginn in der Pflicht, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und mit der GEMA in einen Dialog zu treten. Nur so können wir Veränderungen aktiv und zugunsten unserer Branche mitgestalten. Für DJs konnten wir mit dem Gesamtvertrag die Umgestaltung der Vergütungen für die Vervielfältigungsrechte erwirken – eine von unseren Mitgliedern seit vielen Jahren geforderte Veränderung.“
Udo Starkens, Geschäftsführer der Deutschen Diskotheken Unternehmer (DDU): „Für die rund 300 Mitgliedsbetriebe in unserer Organisation Deutsche Diskotheken Unternehmer konnte eine stufenweise Einführung der neuen Veranstaltungstarife über einen Zeitraum von 5 Jahren und unterhalb von 10 EUR Eintrittsgeld verhandelt werden. Darüber hinaus profitieren unsere Mitgliedsbetriebe von der Umgestaltung der Vervielfältigungszuschläge. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung bei unseren Mitgliedern."
Die Vereinbarung mit den drei Verbänden VDM, DDU und DDO sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen in den Vergütungssätzen U-V und M-V vor:
Einführungsnachlass: Die GEMA gewährt Betrieben, die zwei oder mehr Veranstaltungen wöchentlich durchführen, gesonderte Einführungsnachlässe auch für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von weniger als 10 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Vervielfältigungsrechte: Die GEMA plant für die zukünftige Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte (sogenannter Laptopzuschlag), den bereits heute bestehenden Vervielfältigungstarif VR-Ö entsprechend anzupassen. Die Lizenz beträgt dort 0,13 je vervielfältigtem Werk. Dadurch würde der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G entfallen.
Die ab 1.4.2013 gültigen Tarife U-V und M-V finden Sie unter http://www.gema.de/veranstaltungstarife.
Absätze
Quelle
http://www.gema.de