Heute startet der Einreichungszeitraum für den ECHO JAZZ 2017. Bis einschließlich 18. November können Musikfirmen Produktionen ihrer Künstler bei der Deutschen Phono-Akademie, dem Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), über das Online-Einreichungssystem für den ECHO JAZZ 2017 vorschlagen: http://www.echojazz.de/jazz-einreichung. Wichtiges Einreichungskriterium ist unter anderem, dass die Aufnahmen in der Zeit vom 31. Oktober 2015 bis zum 1. November 2016 erstmals veröffentlicht worden sind. Aus allen Einreichungen wählt eine Fachjury zunächst drei Nominierte je Kategorie aus, aus denen dann wiederum die Preisträger gekürt werden.

BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: "Wir sind sehr gespannt auf den neuen Jahrgang! Der Einreichungszeitraum ist immer eine faszinierende Phase, weil man hier einmal die Vielfalt und Produktivität des aktuellen Jazz-Schaffens in Deutschland buchstäblich erfassen und begreifen kann. Gleichzeitig ist der Beginn des Einreichungszeitraums für den ECHO JAZZ auch der Startschuss für das gesamte ECHO-Jahr 2017 und insofern ein doppelt ‚vorfreudiges‘ Datum für uns.“

Die aktuellen Richtlinien zur Einreichung gibt es auf www.echojazz.de/jazz-hintergrund. Nachdem der ECHO JAZZ bereits in den vergangenen vier Jahren in Hamburg verliehen wurde, findet die Gala auch 2017 in der Hansestadt statt. Termin und Location werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Alle Infos zum ECHO JAZZ sind auf www.echojazz.de zu finden.