Heute beginnt die Einreichungsphase für den ECHO Jazz 2016. Bis einschließlich 20. November können alle auf dem deutschen Markt aktiven Labels ihre Produkte bei der Deutschen Phono-Akademie, dem Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), einreichen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Jazz-Alben im Bewertungszeitraum vom 31. Oktober 2014 bis zum 1. November 2015 erschienen sind.
Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Wir werden auch nächstes Jahr im Vorfeld der Verleihung des ECHO Jazz 2016 wieder drei Nominierungen je Kategorie bekanntgeben. Neben der gesteigerten Spannung hat das den positiven Nebeneffekt, dass auf diesem Wege mehr Künstler und Produktionen vorgestellt werden können und damit letztlich der Jazz als Genre noch stärker in den Fokus medialer Aufmerksamkeit gerückt wird. Ich bin schon jetzt gespannt auf die diesjährigen Einreichungen, auf Neuentdeckungen bei den Künstlern, aber auch auf die neuen Produktionen der Großmeister!“
Die Einreichung für den ECHO Jazz 2016 ist ab sofort unter folgendem Link möglich: www.echojazz.de/jazz-einreichung. Die Richtlinien zur Einreichung sind auf der Webseite des ECHO Jazz hinterlegt: www.echojazz.de/jazz-hintergrund. Mit Ausnahme der Kategorie „Bestseller des Jahres“ entscheidet eine zwölfköpfige, aus anerkannten Branchen-Experten bestehende Jury über die Vergabe der Preise, die ihr Urteil insbesondere nach künstlerischen Kriterien fällt.
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Quelle
http://www.musikindustrie.de