Erstmalig haben sich die Dachverbände des gemeinnützigen Sektors, die über 10 Millionen Engagierte repräsentieren, vereinigt, um die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern. Gemeinsam mit weiteren Institutionen, Wissenschaftlern und Experten kritisieren sie, dass unklare, unsinnige und bürokratische Regelungen den Einsatz für das Gemeinwohl behindern. Deshalb fordern sie eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, bieten aber zugleich vermehrte Kooperation und Transparenz an. Ein bisher einmaliges Angebot an den Staat: ein „Bündnis für Gemeinnützigkeit“, um die drängenden gesellschaftlichen Aufgaben gemeinsam zu bewältigen.
„Wer mehr Freiheit wagen will, muss dafür sorgen, dass der Einsatz für das Gemeinwohl kein unkalkulierbares Risiko ist. Unser Land braucht das Engagement der Bürger, und die brauchen Vereinfachung, Vereinheitlichung und Entbürokratisierung im Dritten Sektor“, sagte Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, stellvertretend für die beteiligten Verbände. Zu den Vorschlägen für gesetzliche Verbesserungen zählen die Zusammenfassung der steuerbegünstigten Zwecke, die Vereinheitlichung des Spendenabzugs, freiwillige Selbstauskunft und die Verbesserung der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Stiftungen.
Das „Bündnis für Gemeinnützigkeit“ wird von der Politik nicht nur begrüßt, sondern auch tatkräftig unterstützt. „Das Angebot ist ein neuer Politikstil, den ich mir auch in anderen Bereichen wünsche. In einer Zeit großer wirtschaftlicher und sozialer Umbrüche brauchen wir eine starke Bürgergesellschaft – auch als Partner des Staates“, sagte Dr. Michael Bürsch (MdB), Vorsitzender des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ im Bundestag und Mitglied der Projektgruppe „Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“. „Ich gehe davon aus, dass die große Koalition noch vor dem Sommer 2006 aktiv und bis Mitte 2007 die gesetzgeberischen Schritte erfolgreich abgeschlossen sein werden.“
„Alle steuerbegünstigten Zwecke – gemeinnützige, mildtätige und kirchliche – sollten in einem Katalog festgelegt und gleich behandelt werden“, erläuterte Prof. Dr. W. Rainer Walz vom Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School die Vorschläge. „Der heute unterschiedliche Spendenabzug bedeutet unnötige Bürokratie und sollte einheitlich gestaltet werden. Zudem werden bestehende Stiftungen gegenüber neuen Stiftungen unnötigerweise diskriminiert – das sollte abgeschafft werden.“ Die gemeinnützigen Organisationen sollen zugleich aufgerufen werden, auf freiwilliger Basis Eigenangaben zu veröffentlichen und in einer Datenbank zu hinterlegen.
Projektgruppe „Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts“
In der Projektgruppe engagieren sich: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Spendenrat, Deutscher Sportbund, Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI, VENRO – Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen sowie Dr. Michael Bürsch (MdB), Professor Dr. Peter Fischer, Bundesfinanzhof; Professor Dr. Rainer Hüttemann, Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Professor Dr. Monika Jachmann, Bundesfinanzhof; RA Dr. Christoph Mecking, „stiftungskonzepte“; Rupert Graf Strachwitz, Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft Berlin; Dr. Wolfgang Teske, Vizepräsident des Diakonischen Werkes der EKD.
Absätze
Quelle
http://www.kulturrat.de