Die Deutsche Orchestervereinigung fordert von Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD), den eingeschlagenen Kurs des Landes bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für Soloselbstständige, zu denen auch viele Kulturschaffende gehören, zu überdenken. „Durch die im Nachhinein geänderten Bedingungen der Hilfszahlung können freischaffende Künstlerinnen und Künstler ihre Umsatzeinbrüche nicht mehr geltend machen. Damit verfehlt die Corona-Soforthilfe ihr Ziel, die Existenz der von der Pandemie besonders betroffenen Freischaffenden zu sichern“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens.
Einen anderen Weg hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, für die Monate März und April 2020 einmalig einen pauschalen Betrag von 2.000 Euro für ihre Lebenshaltung anzusetzen. Bereits positiv beschiedene Anträge wurden ebenfalls um 2.000 Euro erhöht. „Statt die Betroffenen in Brandenburg auch angesichts der andauernden Pandemie weiter zu verunsichern, sollten die Verantwortlichen über eine Lösung wie in Nordrhein-Westfalen nachdenken“, sagt Mertens. „Sie trägt dem Vertrauensschutz Rechnung und der weiter existenzbedrohenden Wirtschaftslage der Soforthilfeempfänger.“
Diesen Vorschlag machte die DOV in einem Brief an Wirtschaftsminister Steinbach und bat um eine zeitnahe Lösung zugunsten der Betroffenen im Land Brandenburg.