Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf weitere Wirtschaftshilfen verständigt. Sie sollen von Januar bis Juni 2021 laufen und umfassen u.a. die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbständige, die auch Künstlerinnen und Künstlern zusteht. Die einmalige Pauschale für Betriebskosten in Höhe von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum beträgt maximal 5.000 Euro für den Zeitraum von sechs Monaten. "Das kann nicht die Lösung für die existenziellen Verdienstausfälle von Soloselbständigen sein, zu denen auch Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker gehören. Eine geringe Einmalzahlung fällt weit hinter das Konzept der angekündigten Unterstützung für den Lockdown-Monat November zurück, die allerdings immer noch nicht beantragt werden kann“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung.
Die sogenannte Novemberhilfe orientiert sich am fiktiven Unternehmerlohn. Damit trägt die Bundesregierung zum ersten Mal der Tatsache Rechnung, dass viele Soloselbständige aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit wenig bis keine Betriebsausgaben geltend machen können. Bei der nun angekündigten Neustarthilfe bleibt das alte Dilemma bestehen, dass die Unterstützung an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. Die Grundsicherung bleibt weiterhin die wichtigste Absicherung. Mertens: "Die Verlängerung der Novemberhilfe wäre der richtige Schritt gewesen. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Bundesregierung noch nicht bereit ist, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Hier muss sie dringend umsteuern.“