Viele freischaffende Musikerinnen und Musiker haben existenzielle Sorgen während der Corona-Krise. Das Konzertleben ist fast vollständig zum Erliegen gekommen. Damit brechen ihre Einnahmen weg. Gleichzeitig gehen die staatlichen Hilfsprogramme für Selbständige in den meisten Bundesländern leider noch immer an ihrer Lebensrealität vorbei. Die Hilfen orientieren sich vor allem an Betriebsmittelausfällen, ausbleibende Honorare spielen keine Rolle. Dass hier ein Umlenken stattfindet – daran arbeitet die DOV gemeinsam mit anderen Akteuren des Kulturbereichs. Damit Freischaffende in der Zeit nach der Krise fair bezahlt werden, erhöhte die DOV parallel dazu die Mindesthonorare für Musikerinnen und Musiker bei freien Projekten. Sie gelten nicht für Aushilfen in Berufsorchestern. Für diese existieren gesonderte Sätze.
Die Honorarsätze für freie Musikprojekte finden Anwendung bei Engagements von Musikern in freien Orchestern, Chorsängern sowie Instrumental- und Vokalsolisten einschließlich solistisch auftretenden Ensemblemusikern. Die Anpassungen orientieren sich an den diesjährigen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst. Alle Honorarsätze sind lediglich absolute Minimalstandards, die nicht unterschritten werden sollen.
Die konkrete Höhe der vorgeschlagenen Sätze und weitere Hinweise gibt es auf der DOV-Website hier.