Anlässlich des Welttags des Buches und des Urheberrechts am 23. April bekräftigt die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) ihre Forderung, die seit langem überfällige Einführung einer fairen Vergütung für ausübende Künstler bei Nutzungen ihrer Werke auf Internet-Plattformen nachzuholen. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht dies vor. "Bei der Umsetzung in deutsches Recht gibt es erhebliche Widerstände bei Verwertern und Labels“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens "Ohne die Kreativen läuft auch im Internet nichts. Dafür müssen sie endlich eine angemessene Vergütung bekommen. Zumal in Pandemiezeiten Online-Auftritte oft die einzige Einkommensquelle sind.“
2019 beschloss das EU-Parlament die Urheberrechtsrichtlinie. Damit wird die Position der Rechteinhaber gestärkt, denn durch Lizenzvereinbarungen könnten sie künftig ihre Ansprüche besser durchsetzen. Die Richtlinie muss bis Anfang Juni in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Der Gesetzentwurf sieht in Art. 4 Abs. 3 die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs für ausübende Künstlerinnen und Künstler vor.
Bislang erhalten sie oft gar kein Geld bei Internetnutzungen, zum Beispiel Streamings. Und wenn vereinzelt doch, werden sie völlig unzureichend vergütet. Im März hatten sich elf Verbände, zu denen federführend die DOV gehört, an Bundestagsabgeordnete, das Bundeswirtschaftsministerium sowie an die Kulturstaatsministerin gewandt und faire Vergütungen angemahnt.