Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, weist die Angriffe des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes (ZdH) und des Bund der Steuerzahler (BdSt), die Künstlersozialversicherung abschaffen zu wollen, scharf zurück.

Bei der Künstlersozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten. Die versicherten Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Versicherten zahlen 50% des Beitrags an die Künstlersozialkasse, die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen mit der Künstlersozialabgabe 30% und der Bund durch einen Zuschuss 20%. Die Künstlersozialabgabe beträgt in diesem Jahr 4,9% der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen, scheint für immer größere Teile der Wirtschaft eine Zumutung darzustellen. Seit mehr als 20 Jahren müssen Unternehmen, die an selbständige Künstler und Publizisten Honorare zahlen, die Künstlersozialabgabe abführen. Jetzt, wo endlich genauer hingeschaut wird, ob die zahlungspflichtigen Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind, fordern der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes und der Bund der Steuerzahler kurzerhand die Abschaffung der Künstlersozialversicherung. Erst die Sozialabgaben nicht abführen und dann auch noch frech die Abschaffung der Sozialversicherung für Künstler fordern, passt gut in das Bild von Unternehmen, die sich unsolidarisch verhalten. Leider!“

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