Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) teilt in seinem Newsletter vom 06.03.2008 mit, dass viele Unternehmen in der Vergangenheit keine Künstlersozialabgabe gezahlt haben. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist über dieses offene Bekenntnis, dass offenkundig über Jahre hinweg einer Sozialversicherungspflicht von Unternehmen nicht nachgekommen wurde, mehr als erstaunt.

Im Jahr 1983 wurde die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherung für selbständige Künstler und Publizisten errichtet. Es wurde festgelegt, das ein Teil des Beitrags, heute sind es 30%, von den Verwertern künstlerischer und publizistischer Leistungen gezahlt werden muss. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Künstlersozialversicherung aus dem Jahr 1987 besteht Rechtssicherheit, dass die Künstlersozialversicherung verfassungsgemäß ist. Seit dem Jahr 1988 müssen auch Unternehmen, die an selbständige Künstler und Publizisten im Rahmen der Eigenwerbung Aufträge erteilen, Künstlersozialabgabe (z.Z. 4,9 % der Honorarsumme) zahlen. Der Gesetzgeber setzte damit einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um.

Seit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes aus dem Jahr 2007 wird endlich konsequent für Beitragsgerechtigkeit gesorgt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle Unternehmen, ob Künstlersozialabgabepflicht besteht und ob bei Vorliegen der Abgabepflicht dieser auch nachgekommen wird. Damit wird bei der Künstlersozialversicherung endlich das nachvollzogen, was bei der Sozialversicherung ansonsten üblich ist, nämlich die konsequente Überprüfung aller Unternehmen, ob sie ordnungsgemäß die Beiträge entrichten. Wie im Sozialversicherungsrecht üblich, müssen nicht gezahlte Beiträge auch bei der Künstlersozialversicherung für fünf Jahre nachgezahlt werden.

Wenn tatsächlich viele Unternehmen, wie vom DIHK behauptet, die Abgabe nicht gezahlt haben, so können sich jetzt alle ehrlichen Unternehmen freuen, denn endlich wird durch die flächendeckende Überprüfung Wettbewerbsgerechtigkeit hergestellt. Dieses ist sicherlich auch im Sinne des DIHK, der für Fairplay, unverfälschten und fairen Wettbewerb eintritt. Darüber hinaus wird dann der Abgabesatz für alle sinken können, denn die 30% Künstlersozialabgabe müssen von der Gemeinschaft der abgabepflichtigen Unternehmen aufgebracht werden, ob es 57.000 Unternehmen wie Ende des Jahres 2007 sind oder vielleicht bald mehr.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Seit über 20 Jahren zahlen viele Unternehmen, die Pflichtmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) sind, brav die Künstlersozialabgabe. Offensichtlich waren sie, wenn man dem DIHK Glauben schenkt, über Jahre hinweg die Dummen, die für die Drückeberger unter den Unternehmen die Abgabe mitgezahlt haben. Die IHKs verstehen sich als unabhängige Anwälte des Marktes und wollen für klare und für alle Marktteilnehmer verbindliche Regelungen sorgen. Es wird Zeit, dass diese hehren Ziele auch im Bereich der Künstlersozialversicherung umgesetzt werden. Es ist bizarr, wie der DIHK jetzt auf die Tränendrüse drückt und die Unternehmen bedauert, die nun endlich ihrer gesetzlichen Sozialversicherungspflicht nachkommen müssen, statt die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes gerade im Sinne der Wettbewerbsgerechtigkeit zu unterstützen.“

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