In einer Stellungnahme weist der Deutsche Kulturrat auf die Gefahren für Dienstleistungen im Kulturbereich durch das Abkommen TiSa über den Handel mit Dienstleistungen hin:
"Die EU-Kommission und auch die deutsche Bundesregierung haben bislang immer behauptet, öffentliche Dienstleistungen seien von den TiSA-Verhandlungen ausgenommen. Das stimmt nicht, das zeigen jetzt von Wikileaks ins Netz gestellte Unterlagen. Im allgemein gehaltenen Haupttext des geplanten Abkommens werden öffentliche Dienstleistungen so verstanden, dass sie hoheitlich ausgeübt, nicht auf kommerzieller Grundlage bereit gestellt und nicht im Wettbewerb zu anderen Dienstleistungsanbieter stehen dürfen (siehe hierzu TiSA-Core-Text). Doch solche Dienstleistungen gibt es im Kulturbereich so gut wie gar nicht mehr. In vielen Bereichen wurden ehemals öffentliche Kultureinrichtungen in eine privatrechtliche Form überführt, sie sind nicht kostenfrei und bei vielen gibt es auch privatwirtschaftliche Mitbewerber. Im Kulturbereich muss in der Regel eine Eintrittskarte beim Besuch eines öffentlichen Theaters oder eines Museums gelöst werden. Auch ist der Besuch im Kommunalen Kino oder Konzert nur selten kostenfrei. Auch die Leseausweise in Bibliotheken gibt es nur in Ausnahmefällen kostenlos.
Das Trade in Services Agreement (TiSA), das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, ist eine sich gerade in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. Das TiSA-Abkommen soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren und stärkerem Wettbewerb aussetzen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Können die Marktregulierer eigentlich nie genug bekommen, offensichtlich nicht. CETA steht vor der vorläufigen Anwendung, TTIP wird trotz anders lautender Ansagen weiter verhandelt und jetzt zeigt auch TiSA sein gefährliches Gesicht. Es ist ein schmutziger Trick, wenn nur öffentliche Dienstleistungen vor TiSA geschützt werden sollen, wenn sie für den Verbraucher völlig kostenfrei sind. Das heißt nichts anderes, dass so gut wie keine öffentliche Kulturdienstleistung, da in der Regel immer ein Entgelt zu zahlen ist, von der Anwendung durch TiSA geschützt ist. Der Privatisierung und der Deregulierung sollen im Kulturbereich Tür und Tor geöffnet werden."