Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die von CDU/CSU und SPD geplante Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder.

Mit dieser Neuordnung würde ein seit mehr als 30 Jahren andauernder Prozess zur Schaffung einer nationalen Kulturstiftung abgeschlossen. Mit der geplanten Errichtung der Deutschen Kulturstiftung aus den existierenden Stiftungen Kulturstiftung des Bundes und Kulturstiftung der Länder wird einem langen Streit um die Unterstützung von künstlerischen Vorhaben hoffentlich ein Ende gesetzt.

Mit Errichtung der Deutschen Kulturstiftung sollte die Chance genutzt werden, die bislang bestehenden Kompromisslösungen in eine tragfähige und dauerhafte Struktur zu überführen.

Ausstattung mit einem ausreichenden Stiftungskapital

Der Deutsche Kulturrat fordert CDU/CSU und SPD auf, die Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder nicht zur Reduzierung der Gesamtförderung zu nutzen, sondern im Gegenteil die neu zu errichtende Deutsche Kulturstiftung mit einem ausreichenden Stiftungskapital auszustatten, damit sie aus eigener Kraft ihre satzungsgemäßen Zwecke erfüllen kann. Mit der Gründung der Deutschen Kulturstiftung sollte die für die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder praktizierte Übergangslösung der so genannten Zuwendungsstiftung, d.h. einer Stiftung, die auf jährliche Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt oder den Länderhaushalten angewiesen ist, endlich beendet werden. Eine Stiftung sollte sich dadurch auszeichnen, dass sie aus eigener Kraft arbeiten kann und nicht von den jährlichen Entscheidungen der Finanzminister abhängig ist.

Das Fundament der Deutschen Kulturstiftung muss sicher sein und über viele Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte, Bestand haben. Eine Zuwendungsstiftung, die auf einem Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern beruht, kann diese Bestandsgarantie nicht abgeben.

Transparenz bei der Mittelvergabe

Die Deutsche Kulturstiftung betritt in ihrer Förderpraxis teilweise Neuland. Dem Stiftungsrat und dem Stiftungsbeirat kommt die Aufgabe zu, die Förder- bzw. Projektpraxis der Deutschen Kulturstiftung zu evaluieren. Über Ergebnisse ist regelmäßig und öffentlichkeitswirksam Bericht zu erstatten. Möglichkeiten zur Diskussion der Schlussfolgerungen sollten geschaffen werden.

Beteiligung der Bundeskulturverbände im Stiftungsrat

Die Bundeskulturverbände bündeln und vertreten die Positionen der in ihnen zusammengeschlossenen Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen, Kulturvereine und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die Bundeskulturverbände verfügen daher über eine hohe Sachkompetenz der verschiedenen Facetten des kulturellen Lebens. Der Deutsche Kulturrat fordert eine angemessene Vertretung der Bundeskulturverbände im neuen Stiftungsrat der Deutschen Kulturstiftung.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagt: „Die Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder zur Deutschen Kulturstiftung ist schon seit Jahren überfällig. Dass die neue Bundesregierung dieses nun anpacken will, ist sehr zu begrüßen. Diese einmalige Chance sollte aber auch dazu genutzt werden, strukturelle Fehler der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder nicht mit in die neue Deutsche Kulturstiftung zu übernehmen. Ohne eine vernünftige Kapitalausstattung der Stiftung, ohne deutlich mehr Transparenz bei der Mittelvergabe und ohne die Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft im Stiftungsrat, wird die Deutsche Kulturstiftung hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben.“

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