Die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen nicht beschränkt werden. Das fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Kulturrat und der Verbraucherzentrale Bundesverband heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Am 12. Juni entscheiden die Ministerpräsidenten der Bundesländer über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser sieht unter anderem eine restriktive Beschränkung für öffentlich-rechtliche Internet-Auftritte vor.

Wenn sich der vorliegende Staatsvertragsentwurf durchsetzt, sind Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen nur noch zulässig, soweit sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Zudem sollen die Internetinhalte nur wenige Tage online zugänglich sein – so sieht es der Entwurf des Staatsvertrages vor. Das lehnen nach einer aktuellen forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vor allem junge Leute ab. Rund die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen ist dagegen. Online-Inhalte müssen unbeschränkt zugänglich sein.

Die Zukunft liegt im Internet
„Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußfesseln anlegt, untergräbt die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt – gerade bei jungen Menschen“, kritisiert der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen. Radio, Fernsehen und Printmedien sind heute nicht mehr getrennte Bereiche, sondern verschmelzen im Internet zu einem breiten Angebot aus Podcasts, Blogs und Textinhalten. PC und Internet verdrängen zunehmend das Fernsehen als wichtigste Informationsquelle. Fast 60 Prozent aller Bundesbürger informieren sich regelmäßig im Netz, bei den 14- bis 29-Jährigen sind es bereits rund 90 Prozent. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht von der Medienentwicklung abgekoppelt werden. Es muss gerade auch im Internet einen öffentlich-rechtlichen Bereich geben“, so Billen.

Fairer Wettbewerb wichtig
„Es kann nicht sein, dass aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen“, kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer. Ziel des Rundfunkstaatsvertrages müsse es sein, die Grundlagen für einen fairen publizistischen Wettbewerb mit den privat-kommerziellen Anbietern zu schaffen. Dieser wird jedoch verhindert, wenn die Öffentlich-Rechtlichen keine Inhalte mehr ohne Bezug zu einer konkreten Sendung online anbieten dürfen. „Eine Zwei-Klassen-Medienlandschaft, in der dem kommerziellen Rundfunk im Internet alles erlaubt ist, die öffentlich-rechtlichen Sender aber unverhältnismäßig eingeschränkt werden, kann nicht das Ziel verantwortlicher Medienpolitik sein“, so Sommer.

Garant für Qualität
Um seinem Informationsauftrag auch in Zukunft gerecht zu werden, darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in seiner Entwicklung beschnitten werden. „Es geht dabei auch um die Qualität von Internetangeboten. Ein Garant für diese Qualität ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk“, erklärt der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs. Dabei übernehmen die Sender von ARD und ZDF eine wichtige Funktion bei der Informations-, Wissens- und Kulturvermittlung. „Für den Kulturbereich ist es essentiell, dass dem öffentlich-rechtliche Rundfunk neue Plattformen offen stehen, da er nur dann ein wichtiger Kulturträger bleiben kann“, so Fuchs. „Dieses entspricht auch dem Geist der Konvention Kulturelle Vielfalt, in der die technologieneutrale Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugesichert wird.“

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