In der ersten Antragsrunde 2017 (Stichtag: 1. April) hat der Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste 22 Anträgen von Museen, Bibliotheken, wissenschaftlichen Institutionen und Archiven zugestimmt. Er ist damit entsprechenden Empfehlungen des Förderbeirats des Zentrums gefolgt und setzt damit 2017 für die dezentrale Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut bislang Fördermittel in Höhe von rund 2,15 Millionen Euro ein. Zu den bewilligten Projekten gehören unter anderem Vorhaben der Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Staatsbibliothek zu Berlin, des Deutschen Theatermuseums München und des Archivs der Akademie der Künste Berlin.
In seiner Sitzung zur ersten Antragsrunde 2017 hat der Förderbeirat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zudem Stephanie Tasch, Dezernentin der Kulturstiftung der Länder, zu seiner stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Wahl war notwendig, da der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Gilbert Lupfer, aus dem Gremium ausschied und zum wissenschaftlichen Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste ernannt wurde.
Seit Beginn der von Bund und Ländern ermöglichten Förderung von Projekten zur Provenienzforschung im Jahr 2008 haben die bis jetzt geförderten Einrichtungen rund 22,15 Millionen Euro erhalten. In diesen Institutionen konnten damit bis heute insgesamt 256 Projekte (davon 173 langfristige und 83 kurzfristige) realisiert werden.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste versteht sich national und international als zentraler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßiger Entziehungen von Kulturgut in Deutschland im 20. Jahrhundert. Es fördert die Provenienzforschung über finanzielle Zuwendungen und dokumentiert Kulturgutverluste als Such- und Fundmeldungen in seiner öffentlich zugänglichen Datenbank "Lost Art“.
Anträge für längerfristige Projekte können entsprechend der Förderrichtlinie des Zentrums jeweils bis zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten unter: www.kulturgutverluste.de.