Mal eben für die Chorprobe Noten kopieren? Beim Schulfest die neuesten Hits im Hintergrund laufen lassen? Oder ein Konzert mit dem Smartphone aufnehmen? Vielfach herrscht Unsicherheit, was bei der Nutzung von Musik zu beachten ist. Der neue Praxisleitfaden "Urheberrecht in der Musik“, den das Deutsche Musikinformationszentrum jetzt online gestellt hat, gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln beim Umgang mit urheberrechtlich geschützter Musik.

Nie war es einfacher als heute, Musik zu hören, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu teilen. Die Kehrseite: Vielfach und oftmals unbeabsichtigt werden dabei die Regeln des Urheberrechts verletzt, vor allem, wenn die Nutzung nicht ausschließlich im privaten Rahmen erfolgt. Um hier für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, stellt das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ), eine Einrichtung des Deutschen Musikrats, unter https://themen.miz.org/urheberrechteinen neuen Praxisleitfaden zum Urheberrecht in der Musik zur Verfügung. 60 Fragen und Antworten geben in allgemein verständlicher Form einen Überblick über die wichtigsten Regeln für die Nutzung von Musik. Neben grundlegenden Fragen u. a. zum urheberrechtlichen Schutz geht es um die Themen Musik im Internet, Musikwiedergabe im öffentlichen Raum, Musikbearbeitung und Noten kopieren.

Um den Praxisleitfaden möglichst nutzerorientiert zu gestalten, hat das MIZ bei der Zusammenstellung der Fragen eng mit Vertreter*innen aus Musikverbänden, Wissenschaft, Unterricht und Kirchen zusammengearbeitet. "Uns war es wichtig, das Informationsbedürfnis in der musikalischen Praxis zu erfahren“, erläutert Stephan Schulmeistrat, der Leiter des MIZ, die Entstehung des Projekts, "daher haben wir u. a. Chorleiter, Musiklehrkräfte und Hochschullehrer gefragt, in welchen Bereichen immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich eines korrekten Umgangs mit dem Urheberrecht auftauchen.“ Neben Themen, die für alle Interessierten relevant sind, werden auch Fragen einzelner Nutzergruppen behandelt. Dies betrifft die Bereiche Musik zu Lehrzwecken (Schule, Musikschule, Kita, Universität etc.), Musik im religiösen Kontext, Orchester und Chöre sowie Forschung und Bibliotheken. Weiterführende Fachliteratur und Links laden zu einer näheren Beschäftigung mit der Thematik ein.

Den Praxisleitfaden "Urheberrecht in der Musik“ finden Sie hier: https://themen.miz.org/urheberrecht

Über das MIZ:

Das Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) ist nationales Kompetenzzentrum und Anlaufstelle für alle, die Informationen und Daten zum Musikleben suchen. Mit seinem Onlineportal www.miz.org betreibt das MIZ die führende Informationsplattform zum Musikleben und informiert über Einrichtungen, Strukturen und Entwicklungen zentraler Bereiche: von der musikalischen Bildung und Ausbildung über das Amateurmusizieren, die professionelle Musikausübung und das Veranstaltungswesen bis zu den Medien und der Musikwirtschaft.

Über den Deutschen Musikrat:

Der Deutsche Musikrat (DMR) ist der Dachverband des Musiklebens in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 14 Millionen Musizierenden und steht unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die Organisation fügt sich zusammen aus dem Deutscher Musikrat e.V. in Berlin sowie der Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH in Bonn, Träger der Projekte: Bundesauswahl Konzerte Junger Künstler, Bundesjazzorchester, Bundesjugendchor, Bundesjugendorchester, Deutscher Chorwettbewerb, Deutscher Musikwettbewerb, Deutscher Orchesterwettbewerb, Deutsches Musikinformationszentrum (MIZ), Dirigentenforum, Förderprojekte Zeitgenössische Musik, Jugend jazzt, Jugend musiziert und PopCamp.

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