Am 2. April 2024 hat sich der Rundfunksender rbb Kultur in radio 3 umbenannt und präsentiert seitdem ein radikal reformiertes Programm. Die wichtigste Veränderung bezieht sich auf die Musikauswahl: In den Kernzeiten 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird von Montag bis Freitag keinerlei klassische Musik mehr gesendet. Damit sind 7 Stunden des 18 Stunden umfassenden Programms jetzt „klassikfrei“. Stattdessen werden leichte Popmusik, Singer & Songwriter, Weltmusik und einige andere Genres gesendet.

Die zum Teil neuen Moderatorinnen und Moderatoren sprechen auch aufgrund der Musik, die sie ankündigen, mit einer anderen Ansprechhaltung als zuvor, nicht selten waren in den ersten Wochen witzig gemeinte Bemerkungen über die altmodische „Hochkultur“ oder das ehemalige Musikprogramm des eigenen Senders zu hören.

Klassik kommt in den 7 Kernstunden nur noch am Rande vor, etwa in Frühkritiken, Konzertankündigungen, bei ausgewählten Gesprächen oder in der neuen Reihe „Klassik-Splits“ – hier wirkt sie jedoch wie ein völliger Fremdkörper.

Montags bis freitags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr sowie nach 19.00 Uhr und am Wochenende ist Klassik dann wiederum Bestandteil des Programms, mit Sendungen wie etwa „Klassik bis Zwei“, „Meine Musik“, „Raten und Wünschen“, „Talente und Karrieren“ und natürlich den abendlichen Konzerten.

Die 9000 Mitglieder des Deutschen Tonkünstlerverbandes, der seit jeher zu den „Critical Friends“ des öffentlich rechtlichen Rundfunks gehört, betreffen solche Entwicklungen auch in ihren beruflichen Perspektiven.

Dazu Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbands:

„Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert die Intendantin Ulrike Demmer des rbb auf, in den Kernsendezeiten von radio 3 wieder Sendeformate einzurichten, die ausschließlich klassische Musik senden. Die Begründung der Hausleitung, mit dem Musikmix mehr jüngere Hörerinnen und Hörer gewinnen zu wollen, verstößt nicht nur gegen die Vielfaltskonvention der UNESCO, sondern enthält der jüngeren Generation den Reichtum des musikalischen Erbes vor. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht gemäß seines Rundfunkauftrages in der Verantwortung, die gesamte Bandbreite der kulturellen Vielfalt in seinen Programmen abzubilden. Mit der Programmkonzeption von Radio 3 wird er dieser Verantwortung nicht mehr gerecht und verliert damit ein weiteres Alleinstellungsmerkmal in der Berlin-Brandenburgischen Medienlandschaft, die rbb Kultur noch ausgezeichnet hatte. Im Zusammenhang mit den bereits begonnenen konzeptionellen und strukturellen Kürzungs- und Umbaumaßnahmen der ARD, hat diese „Reform“ des rbb bundesweite Signalwirkung. Gerade vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Akzeptanzprobleme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die verantwortungsvolle Wahrnehmung des Rundfunkauftrages, die sich eben nicht in erster Linie an quotenorientierten Sendeformaten mit fragwürdigen „Erfolgsaussichten“ ausrichtet, überlebenswichtig.“