Der Kulturausschuss des Deutschen Städtetages beschäftigte sich bei seiner 127. Sitzung ausführlich mit Fragen der demographischen Entwicklung und der zukünftigen Kulturpolitik der Städte. Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, die häufig mit der Kurzformel „Wir werden weniger, älter und bunter“ umschrieben werden, sind ein Thema, dem sich nicht nur Sozial- und Gesundheitspolitiker/innen stellen müssen, sondern das auch die Kulturpolitik der Städte, der Länder und des Bundes betrifft. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass es weder darum gehen kann, dramatisierte Szenarien entvölkerter Kultureinrichtungen heraufzubeschwören, noch darum, die sich im Zuge der demographischen Entwicklung verändernden Publikumsstrukturen zu ignorieren. Die Kulturarbeit der Städte steht vor einem Bündel von Herausforderungen. So wird die Kultur zum Beispiel auch weiterhin entscheidend dazu beitragen können und müssen, das Kreativitätspotential der Gesellschaft zu erhalten und zu fördern. Aus diesem Grund wird die kulturelle Bildung eine zunehmend wichtigere Rolle in den Bildungs- und Kultureinrichtungen einnehmen müssen. Dazu gehört auch, sich mit dem sog. „neuen Publikum“, d.h. den veränderten Rezeptionsgewohnheiten, der in den virtuellen Medienwelten aufgewachsenen Generationen, auseinanderzusetzen.

„Zukunft: Stadt-Kultur“ ist der Arbeitstitel eines Ideenwettbewerbs mit dem Ziel, die Leistungen der Städte und Regionen für das Kulturleben in Deutschland mehr in das öffentliche Bewusstsein zu tragen. Kultur spielt bei der Entwicklung eines eigenen unverwechselbaren städtischen Profils eine zunehmende Rolle und wird immer mehr zur Visitenkarte der Stadt. Erfolgreiche Beispiele sollen über diesen Wettbewerb sichtbar gemacht und ausgezeichnet werden.

Interkommunale Zusammenarbeit in der Kulturarbeit hat angesichts knapper Haushaltsmittel eine immer größere Bedeutung. Dabei wird immer mehr experimentiert, teilweise mit gutem Erfolg (sächsisches Kulturraumgesetz), teilweise aber auch unter falschen Voraussetzungen (Ballungsraumgesetz Rhein-Main). Besonders erfolgreich sind zum Beispiel vertraglich vereinbarte Trägerschaften bei Musikschulen, bei denen Städte, Gemeinden, Landkreise und Vereine zusammenarbeiten. Der Kulturausschuss hält eine verstärkte Zusammenarbeit von unterschiedlichen Trägern und die damit verbundene Verflechtung im Kulturbereich für unverzichtbar.

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