Der Deutsche Presserat hat eine förmliche Missbilligung gegen das PC-Magazin ausgesprochen und damit einer Beschwerde von Unternehmen der deutschen Musikwirtschaft stattgegeben.

Die Zeitschrift hatte ihre Ausgabe 10/2005 mit dem Titel: "Raubkopien Xeine Chance - Anonym aus dem Netz saugen - Gesaugte Daten polizeisicher verstecken und verschlüsseln" beworben. Der Deutsche Presserat gab den durch Waldorf Rechtsanwälte vertretenen Unternehmen Recht: Bereits eine solche Ankündigung auf der Titelseite verstoße gegen presseethische Grundsätze. Der Titel sei „nicht vertretbar“, denn es entstehe „der Eindruck, als wolle die Zeitschrift illegalen Kopien Vorschub leisten“, entschied der Presserat und sprach eine förmliche Missbilligung gegen das PC-Magazin aus. Der Eindruck, die Zeitschrift gebe eine „Anleitung zu einer strafbaren Handlung“, gefährde das „Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien“. Es liege deshalb ein Verstoß gegen Ziffer 6 des Pressekodex vor. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Deutsche Presserat dem PC-Magazin ausdrücklich die Veröffentlichung der Missbilligung.

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Behandlung von Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex.

Absätze