Die Arbeitsgruppe Kirchenmusik des Deutschen Musikrates hat im Rahmen ihrer Winterarbeitstagung die folgende Resolution "Vorfahrt für Musik“ verabschiedet.

"Vorfahrt für Musik“

Musikalische Bildung braucht mehr Engagement von Zivilgesellschaft und Politik

Resolution anlässlich des bundesweiten ökumenischen Projektes "Da pacem, Domine – Verleih uns Frieden“ im Musikjahr der Lutherdekade

Der Deutsche Musikrat sieht sich gemeinsam mit der evangelischen und katholischen Kirche in der Mitverantwortung für die Weiterentwicklung unserer human geprägten Gesellschaft und für die Befähigung des Menschen, Spiritualität und Transzendenz erfahren zu können. Musik ist Teil einer ganzheitlichen Menschenbildung. Musik ist in der Lage, den Menschen in seinem rationalen, emotionalen und spirituellen Wesen anzusprechen und ihn ein Leben lang zu begleiten. Sie gehört zu den grundlegenden Ausdrucksformen des Menschen.
Eine qualifizierte und kontinuierliche Musikalische Bildung ist die Voraussetzung für eine differenzierte Wahrnehmung des Eigenen und des Anderen. Das gemeinschaftliche Musizieren erfordert die Fähigkeit zur Empathie und fördert diese. Kulturelle Teilhabe gerade in den prägenden Entwicklungsjahren von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich und qualifiziert zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Die Kirchenmusik trägt wesentlich zu den drei Grundsäulen der "UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt“ bei. Durch die zunehmende Ökonomisierung in unserem Denken und Handeln sind diese drei Grundsäulen gefährdet. Ohne kulturelle Teilhabe ist Kulturelle Vielfalt nicht möglich.

Die "Arbeitsgruppe Kirchenmusik des Deutschen Musikrates“ fordert:
• Orte kultureller Erstbegegnung (Familien, Kindertagesstätten, Kirchen, Schulen, Musikschulen und Vereine) durch eine Prioritätensetzung in der Bildungspolitik zu stärken.
• Außerschulische Freiräume zur musikalischen Entfaltung für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
• Kooperationen in der Musikalischen Bildung zwischen Schulen und Kirchen zu ermöglichen und auszubauen.
• Musikalische Bildung braucht Qualität und Kontinuität. Musik muss wieder zum Grundkanon frühkindlicher und schulischer Bildung gehören.

Mit dem nationalen Bildungsbericht 2012 der Kultusministerkonferenz und der Bundesregierung, dem Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Kultur in Deutschland“, dem Grundsatzpapier des Deutschen Musikrates "Musikalische Bildung in Deutschland – ein Thema in 16 Variationen“ sowie der "Resolution zur Kirchenmusik in Deutschland“ des Deutschen Musikrates ist eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen geschaffen worden.

Wir appellieren an alle Akteure von Zivilgesellschaft und Politik, sich für diese Forderungen stärker zu engagieren.

Die komplette Resolution finden Sie target="_blank" >hier.

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