Das Präsidium des Deutschen Musikrates hat auf Empfehlung des Bundesfachausschusses Musikalische Bildung die folgende Resolution „Musik in Kindertagesstätte und Schule“ verabschiedet.

Resolution „Musik in Kindertagesstätte und Schule“
Musikunterricht von der Grundschule bis zur Oberstufe!

Der Deutsche Musikrat fordert:

• Durchgängigen Musikunterricht von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe.
• Neben dem Musikunterricht in der Grundschule und den Sekundarstufen muss auch in der Musikalischen Früherziehung und im Kindergarten eine Förderung durch Fachkräfte gewährleistet sein.
• Keine Auflösung der künstlerischen Fächer.
• Keine Aufweichung des Schulfaches Musik durch Kooperationsprojekte.
• Ermöglichung von musikalischer Vielfalt im Sinne der UNESCO-Konvention.

Begründung:

• Das Schulfach Musik ist die Grundlage des Musiklebens, denn nur in der allgemein bildenden Schule werden alle Kinder und Jugendlichen erreicht. Ein professioneller schulischer Musikunterricht mit Hören, Improvisieren, Singen, Spielen, Tanzen, Diskutieren und Reflektieren ist qualifizierender Teil der Allgemeinbildung und damit unverzichtbar. Er bereitet Kinder und Jugendliche auf einen vielfältigen und lebenslangen Umgang mit Musik vor.

• Die nachhaltige Aneignung dieser vielfältigen Kompetenzen ist nur in einem kontinuierlichen Unterricht zu erlangen. Dieser muss in allen Schulformen, insbesondere auch in der Grundschule, gewährleistet werden. Wie im Sprachunterricht ist daher auch die musikunterrichtliche Kontinuität unabdingbar für einen erfolgreichen Lernprozess. Die Breite an Wissen und die Entwicklung musikalischer Fähigkeiten sind nur zu erreichen, wenn das Schulfach „Musik“ fortlaufend von Fachpädagogen erteilt wird.

• Mit Blick auf die Entwicklung (z.B. in Baden-Württemberg) durch die Einführung des Faches Ästhetische Erziehung sind die künstlerischen Fächer durch alle Konstruktionen gefährdet. Übergreifende Aspekte wie Gestalten, Aufführen oder Tanzen erfordern eine sinnvolle Verbindung verschiedener künstlerischer Fächer und auch eine breit angelegte und sinnvoll vernetzte Kulturgeschichte ist der isolierten Musik- oder Kunstgeschichte vorzuziehen. Kooperation ist jedoch nur sinnvoll, wenn bei allen beteiligten Lehrenden eine Kernkompetenz in ihrem Hauptfach durch eine erweiterte Kompetenz ergänzt wird und wenn mehrere solcher Fachleute mit je unterschiedlicher Kernkompetenz im Team zusammenarbeiten. Dabei entstehen fruchtbare Synergie-Effekte, wohingegen die willkürliche Zusammenlegung einzelner Fächer letztlich zum fachfremd erteilten Unterricht führt.

• Zusätzliche regionale Projekte sind zu begrüßen, dürfen aber den regelmäßigen Musikunterricht nicht ersetzen. Auch die öffentlichen Musikschulen unterstützen in zunehmendem Maße die musikalische Allgemeinbildung der Schule in ihrer gesamten Breite, stehen aber in erster Linie für außerschulische Vertiefung und Spezialisierung, Talent- und Begabtenförderung sowie die Studienvorbereitung.

• Für ein sinnvolles Zusammenspiel schulischer und außerschulischer Musikpädagogik muss die Lehrerbildung intensiviert und so durchgeführt werden, dass sie pädagogisch und künstlerisch hochqualifizierte Fachleute für die sich wandelnden und miteinander verbindenden Praxisfelder hervorbringt.

Berlin, 31. Oktober 2011

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