Ein Drittel, vielfach mehr als die Hälfte der Lehre an den 24 Musikhochschulen in Deutschland liegt in der Hand von Lehrbeauftragten. Sie werden je erteilter Unterrichtsstunde honoriert und müssen als selbständig Beschäftigte für ihre soziale Absicherung selbst aufkommen. Für etwa 60% der Lehrbeauftragten stellen die Einnahmen aus ihrer Unterrichtstätigkeit an den Musikhochschulen einen wesentlichen Teil ihres existenzsichernden Einkommens dar. Für das kommende Sommersemester sind mindestens gravierende Einschränkungen, wenn nicht gar der Ausfall des Hochschulbetriebes zu befürchten. Den Lehrbeauftragten, einer wichtigen Gruppe von Lehrenden an Musikhochschulen, droht eine finanzielle Notlage.

Dazu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, und die Vorsitzende der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen, Prof. Dr. Susanne Rode-Breymann: "Die Lehrbeauftragten sichern gemeinsam mit den hauptamtlich Lehrenden den Lehrbetrieb der Musikhochschulen. Wir fordern die Parlamente und Regierungen der Länder auf, die Verdienstausfälle der Lehrbeauftragten, die durch die zu erwartenden Einschränkungen bzw. den Ausfall des Lehrbetriebes entstehen, auszugleichen. Andernfalls droht ein auf Jahre hinaus wirkender Aderlass für die künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Exzellenz der Musikhochschulen. Sollte es hier nicht zu einer raschen und unbürokratischen Regelung kommen, würde unsere Gesellschaft nicht ihrer sozialen Verantwortung für diese Berufsgruppe und der Verantwortung gegenüber den Studierenden gerecht werden.“

Die in Aussicht stehenden bzw. bereits beschlossenen Hilfspakete der Bundesregierung und der Länder für die Kulturschaffenden könnten einen Lösungsweg aufzeigen.

Die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen ist Mitglied im Deutschen Musikrat.

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