Der Deutsche Musikrat (DMR) übernimmt mit dem "Stipendienprogramm Klassik“ die Umsetzung eines weiteren Teilprogramms von "NEUSTART KULTUR“. Im Juli 2020, nachdem ein umfangreiches Stipendienprogramm für den Bereich der aktuellen Musik aus Bundesmitteln in der Umsetzung durch den Musikfonds e.V. angekündigt worden war, wies der DMR gemeinsam mit dem Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass es einer vergleichbaren Förderung für alle Musikgenres bedürfe. Das nun geplante Programm im Umfang von zehn Millionen Euro richtet sich an soloselbstständige Musikerinnen und Musiker der klassischen Musik von der Alten Musik bis zur frühen Avantgarde.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: "Der Deutsche Musikrat dankt Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters für das ‚Stipendienprogramm Klassik‘, das vielen soloselbstständigen Kreativen durch diese schwere Zeit helfen wird. Nach dem erfolgreichen Start des Stipendienprogramms für den Bereich der aktuellen Musik können nunmehr die Musikerinnen und Musiker des klassischen Bereichs aller vorausgegangenen Epochen die so dringende Förderung beantragen. Wir freuen uns, mit der Umsetzung des ‚Stipendienprogramms Klassik‘ dazu beitragen zu können, die vielfältige künstlerische Exzellenz in unserem Land bis zum ersehnten Neustart des kulturellen Lebens nach Corona  nachhaltig zu sichern.“

Hierzu Stefan Piendl, Geschäftsführer der DMR gGmbH: "Der Deutsche Musikrat hat auch als Träger beispielsweise des Deutschen Musikwettbewerbs oder des Dirigentenforums selbst unmittelbaren Kontakt zu vielen Musikerinnen und Musikern. Wir erfahren so auf ganz direkte Weise täglich von den großen, coronabedingten Notlagen der Soloselbstständigen. Mit dem ‚Stipendienprogramm Klassik‘ können wir nun im Rahmen von ‚NEUSTART KULTUR‘ unseren konkreten Beitrag leisten und Betroffene bei der Realisierung ihrer Projekte finanziell unterstützen.“

Im Rahmen des "Stipendienprogramms Klassik“ sollen über 1500 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro durch fachkundige Jurys vergeben werden. Antragsberechtigt sind alle überwiegend freischaffenden Musikerinnen und Musiker der klassischen Musikszene von der Alten Musik bis hin zur frühen Avantgarde. Die Antragstellung ist vom 29. Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021 möglich. Erste Informationen zum Förderprogramm und zur Antragsberatung sowie zu den Fördergrundsätzen finden Sie auf www.musikrat.de.

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