Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (17/7141) zur Verbesserung der Finanzlage der Kommunen ab 2012 durch die Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine große Chance für die Kommunen, freiwerdende Mittel auch für die Sicherung der Bildungs- und Kulturlandschaft zu nutzen.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die desaströse Finanzlage der Kommunen hat zu radikalen Kürzungen in der Bildungs- und Kulturlandschaft geführt, deren Auswirkungen unserer Gesellschaft kurz-, mittel- und langfristig schaden werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf bietet für die Kommunen die Chance, die bildungskulturelle Infrastruktur besser abzusichern und in deren Entwicklung zu investieren.

Gerade unter den strikten Vorgaben des Kooperationsverbotes sind die Kommunen gefordert, sich ergebende finanzielle Spielräume für Investitionen in die Bildung und Kultur zu nutzen. Unbeschadet dessen bleibt die Forderung des Deutschen Musikrates bestehen, im Rahmen einer notwendigen Föderalismusreform III das Kooperationsverbot aufzuheben und neue Kooperationsformen zu entwickeln, die einerseits dem Bund die Möglichkeit geben, nachhaltige Impulse zu setzen, und andererseits die Gestaltungsfreiheit der Kommunen und Länder nicht beeinträchtigen.

Kulturelle Teilhabe für jedes Kind und jeden Jugendlichen unterliegt einer gesamtstaatlichen Verantwortung, die durch ein unsinniges Kooperationsverbot nicht konterkariert werden darf.“

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