Gestern hat das Bundeskabinett seinen Änderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Dieser enthält Regelungen zu einer bundesweiten Maskenpflicht in Fernzügen, Flugzeugen und Krankenhäusern und delegiert an die Länder ein hohes Maß an Eigenverantwortung bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung eine deutliche Kurskorrektur, die stärker die gesellschaftlichen Lebenswirklichkeiten sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Pandemieentwicklung widerspiegelt. Dazu gehören eine stärkere Gewichtung bundeseinheitlicher Regelungen, der Wegfall des Maskentragens im Freien und höhere Hürden für die Zugangsbeschränkungen öffentlicher Begegnungsorte.

Der Änderungsentwurf der Bundesregierung schießt weit über das Ziel hinaus, weil er in unverhältnismäßiger Weise dezentrale Einschränkungen ermöglicht, die weder die wissenschaftliche Erkenntnislage, die medizinischen Fortschritte, den Grad der bereits erreichten Durchseuchung noch die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben angemessen berücksichtigt. Die Pandemie kennt aber keine Grenzen, wie der Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, die die pandemische Vorsorge weit weniger restriktiv anlegen.

Das Kulturleben wie der Sport sind in den letzten zweieinhalb Jahren personell wie strukturell stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Diese nachhaltige Schwächung, zusätzlich belastet durch hohe Energiekosten, Inflation und Zuschauerschwund, bedarf der Ermöglichung kultureller Begegnungen. Der jetzt vorhersehbare föderale Flickenteppich pandemiebedingter Restriktionen würde die Planung sowohl von Tourneen als auch von vielen Veranstaltungen verhindern. 

Die Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen sich immer auch an den gesellschaftlichen Auswirkungen orientieren, damit gesellschaftlicher Zusammenhalt an öffentlichen Begegnungsorten gelebt werden kann. Die Corona-Zeit hat gezeigt, dass nicht nur vom Virus eine Gefahr ausgeht, sondern auch von der Vereinsamung und den durch die Krise befeuerten gesellschaftlichen Konflikten. Das Kulturleben kann als Ort der Identifikation, des Dialoges und des gemeinsamen Erlebens wesentlich zur Selbstvergewisserung jeder und jedes Einzelnen wie auch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“

Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz geht nun in die parlamentarische Beratung, bevor im September über den Gesetzesentwurf abgestimmt werden soll. Das Gesetz wird vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 gelten.

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