Deutscher Musikrat und Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung fordern: kulturelle Teilhabe darf nicht am Schuleingang aufhören!

Seit 2011 bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit dem Bildungspaket die Möglichkeit der sozialen und kulturellen Teilhabe. Grundlage ist laut BMAS der Rechtsanspruch aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Partizipation, z.B. durch gemeinsames Musizieren. Nun wurden Teilhabeleistungen für einen Siebtklässler vom Bundessozialgericht aberkannt, der einen Zuschuss zu Leihgebühren des schulisch genutzten Violoncellos beantragt hatte. Das Gericht begründete, dass Leistungen nur für außerschulische Aktivitäten beantragt werden könnten.

Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Das Urteil des Bundessozialgerichtes zeigt deutlich, dass mögliche Potenziale des Bildungs- und Teilhabepaketes in Hinsicht auf kulturelle Teilhabe durch die vorhandenen Strukturen und Zuständigkeiten konterkariert werden. Die derzeit vorliegende Regelung, Zuschüsse nur für außerschulische Aktivitäten zu erteilen, ist lebensfremd und verfehlt die Ziele des Bildungspaketes. Kulturelle Teilhabe hört nicht am Schulhoftor auf. Die Politik muss daher eine Lösung finden, damit alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf kulturelle Bildung wahrnehmen können. Darüber hinaus ist das Urteil ein derber Rückschlag für die vielerorts sehr erfolgreiche und nachhaltige Kooperation zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsträgern wie z.B. Musikschulen.

Der Deutsche Musikrat und die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung erwarten, dass dieses Problem rasch von der neuen Bundesregierung gelöst wird.“

Der Deutsche Musikrat und die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung setzen sich als Dachverbände für die Sicherung der kulturellen Bildung in Deutschland ein.

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