Der Deutsche Kulturrat hat bereits am 29.09.2017, nach der Bundestagswahl 2017 den folgenden Beschluss gefasst: „Der Deutsche Kulturrat appelliert an die politisch Verantwortlichen im Deutschen Bundestag, bei der Besetzung der Ausschussvorsitze im Deutschen Bundestag ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass der Ausschuss für Kultur und Medien im Parlament eine besondere Verantwortung für die Kunst- und Medienfreiheit sowie die Erinnerungskultur trägt. Der Ausschussvorsitz darf daher nicht an die AfD gehen, die dieser besonderen Verantwortung nicht gerecht werden kann.“ Dieser Beschluss hat an Gültigkeit nichts verloren.
Die SPD hat nach der Regierungsbildung 2018 den Vorsitz des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags übernommen und damit die geplante Übernahme des Vorsitzes durch die AfD verhindert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie die Fraktionen im Deutschen Bundestag bei der Konstituierung des Ausschusses in der nächsten Legislaturperiode verfahren werden?
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags hat sich seit seiner Einsetzung im Jahr 1998 besondere, auch internationale, Anerkennung in der Auseinandersetzung mit der deutschen Erinnerungskultur erworben. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Vorsitz dieses sensiblen Ausschusses nun einem Abgeordneten einer Fraktion überantwortet würde, die die bestehende Erinnerungskultur, speziell die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, in Frage stellt. Wir appellieren deshalb eindringlich an die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke zu verhindern, dass die AfD den Vorsitz des Kulturausschusses erhält.“