Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, nahm heute am Rentendialog der Bundesregierung teil. Hauptthema des Dialogs war die von der Bundesregierung geplante Zuschussrente.
Bei dem heutigen Treffen, zu dem die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände, die Religionsgemeinschaften und der Deutsche Kulturrat geladen waren, wurden grundsätzliche Fragen und Einschätzungen zur Zuschussrente ausgetauscht. Dabei konnte von Seiten des Deutschen Kulturrates besonders die spezielle Situation der Kulturschaffenden dargestellt werden, die oftmals nur sehr niedrige Renten erhalten.
Auf folgende Probleme beim bisherigen Modell der Zuschussrente machte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates aufmerksam:
Selbständige Künstler können erst seit 1983 Mitglied der Künstlersozialversicherung werden und sich damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sollten sie nicht vorher schon einmal sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, können sie in den ersten Jahren keine ausreichenden Beitragszeiten zum Erlangen der Zuschussrente erwerben.
Unständig abhängig Beschäftigte wie z.B. Film- und Fernsehschauspieler zahlen zwar in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Aufgrund der geltenden Bestimmungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I erhalten sie jedoch oftmals kein Arbeitslosengeld I. Sie können daher keine ausreichenden Versicherungs- und Beitragszeiten zum Bezug der Zuschussrente erlangen.
Im Kultur- und Kreativbereich sind der Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit und die diskontinuierliche Beschäftigung weit verbreitet. Viele Betroffene erreichen weder ausreichende Versicherungs- noch Beitragszeiten und wären ebenfalls von der Zuschussrente ausgeschlossen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte nach diesem Treffen: „Die Zuschussrente könnte eine Möglichkeit zur Verbesserung der prekären Altersabsicherung von Kulturschaffenden sein. Bislang finden die besonderen Bedingungen des Kulturbereiches aber noch keine Berücksichtigung. In der heutigen Runde des Rentendialogs wurde deutlich, dass das Bundesarbeitsministerium sich noch immer dem Bild des klassischen Arbeitsmarktes, geprägt durch große Betriebsstätten, verpflichtet fühlt. Es ist deshalb ein Erfolg, dass das Bundesarbeitsministerium zugesagt hat, in den nächsten Runden die speziellen Bedingungen der neuen Arbeitsmärkte, die sich gerade auch im Kulturbereich wiederfinden, zu diskutieren. Bei der Ausgestaltung der Zuschussrente dürfen Künstler keine unbekannten Wesen bleiben.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de