Der Deutsche Kulturrat hat sich heute mit einer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)“ positioniert. Ferner nimmt er zu dem Verleih von E-Books durch Bibliotheken ("E-Lending“) Stellung.

Aus Sicht des Deutschen Kulturrats ist es zu begrüßen, dass der jetzt vorgelegte Referentenentwurf die neuen Schrankenregelungen konkret formuliert und auf unbestimmte Rechtsbegriffe so weit wie möglich verzichtet. Besonders zu begrüßen ist es, dass keine Generalklauseln, vergleichbar der Fair use-Regelung im US-Recht, in den Gesetzestext aufgenommen worden sind.

Weiter sieht es der Deutsche Kulturrat als erforderlich an, dass so schnell wie möglich die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen auf europäischer Ebene rechtssicher geregelt wird.

Der Deutsche Kulturrat hat allerdings einige Zweifel, dass die Umsetzung der neugefassten Schranken, wie im Referentenentwurf eingangs erwähnt, zu keiner wesentlichen Änderung der Haushaltsausgaben führt. Die bisherigen Schrankenregeln für Unterricht, Lehre und Wissenschaft sollen deutlich ausgeweitet werden. Diese Ausweitung wird zu höheren Aufwendungen der öffentlichen Hände führen müssen, um eine angemessene Vergütung der Urheber und sonstigen Rechtsinhaber sicherzustellen. Die Umsetzung der neuen Regelungen erfordert deshalb, dass eine Finanzierung sichergestellt ist.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wer die Bildungs- und Wissenschaftsschranke ausweiten will, der muss die öffentlichen Hände mit den dafür erforderlichen Mitteln ausstatten. Mehr Leistungen von anderen einfordern und nicht mehr Geld für ihre Bezahlung zur Verfügung zu stellen, ist eine Milchmädchenrechnung, die nicht aufgehen kann. Wir fordern von Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka in dieser Frage mehr Ehrlichkeit in der Debatte.“

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