Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht für das kommende Jahr viele wichtige Entscheidungen in der Bundeskulturpolitik.

Ein-Euro-Jobs
Der Kulturbereich ist ein ideales Betätigungsfeld für „Ein-Euro-Jobber“. Zu wenig Geld in der Kasse, um alle Aufgabe bewältigen zu können und zudem oftmals als gemeinnützig anerkannt, eine wichtige Voraussetzung um Menschen in Ein-Euro-Jobs nach Hartz IV beschäftigen zu dürfen. Wir werden die Auswirkungen der sich jetzt schon abzeichnenden großen Zahl von Ein-Euro-Jobbern im Kulturbereich kritisch beobachten.

Künstlersozialabgabe
Mit großer Sorge verfolgt der Deutsche Kulturrat die aktuellen Entwicklungen in der Künstlersozialversicherung. Die Anhebung der Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2005 um 35% auf dann 5,8% der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare bedeutet eine deutliche Mehrbelastung der Verwerter künstlerischer Leistungen und trifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der Kulturwirtschaft besonders hart. 2005 muss dafür eine Lösung gefunden werden.

Urheberrechtsreform
Würde der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ wie geplant 2005 umgesetzt werden, würde nicht mehr die angemessene Vergütung der Künstler im Mittelpunkt stehen, sondern die vermeintliche Wettbewerbsfähigkeit der Geräteindustrie. Mit diesem Referentenentwurf vollzieht das Bundesjustizministerium eine Kehrtwende in der Urheberrechtspolitik zu Lasten der Künstler. Der Deutsche Kulturrat wird 2005 auf Änderungen drängen.

Staatsziel Kultur im Grundgesetz
Nach der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ hat sich auch die Kulturstaatsministerin für die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz ausgesprochen. Wir begrüßen diese eindeutige Aussage der Kulturstaatsministerin und gehen davon aus, dass diese Forderung 2005 zur Abstimmung dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird. Damit wäre es möglich, dass noch in dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur in das Grundgesetz aufgenommen und damit ein deutliches Signal für die identitätsstiftende Kraft der Kultur gesetzt wird.

Föderalismusreform
Im Kulturbereich ist der Bund den Ländern während der gescheiterten Verhandlungen der Föderalismuskommission sehr weit entgegen gekommen. So sollten die Länder das alleinige Verhandlungsmandat in kulturellen Fragen in Brüssel erhalten. Diese Regelung hätte das Amt der Kulturstaatsministerin beim Bundeskanzler deutlich geschwächt. In einem Europa mit 25 Mitgliedsstaaten darf sich die deutsche kulturpolitische Stimme aber nicht durch übergroßen nationalen Abstimmungsbedarf selbst behindern. Ziel muss es sein, dass Deutschland schnell und effektiv seine kulturpolitische Stimme in Europa erheben kann. Dies werden wir einfordern, wenn hoffentlich 2005 die Verhandlungen über die Reform des deutschen Föderalismus wieder aufgenommen werden.


Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Im Jahr 2005 stehen wir vor großen kulturpolitischen Herausforderungen. Es muss verhindert werden, dass es wegen der Ein-Euro-Jobs zu einem massiven Abbau der festen Anstellungen im Kulturbereich kommen wird. Das empfindliche Gebilde „Künstlersozialversicherung“ muss, gerade in einer Zeit des radikalen Umbaus der Sozialversicherungssysteme, verteidigt werden. Die anstehende Urheberrechtsreform muss deutlich „künstlerfreundlicher“ ausfallen, als es die Bundesjustizministerin bislang noch plant. Und die „Staatszielbestimmung Kultur“ muss 2005 auf den Weg ins Grundgesetz gebracht werden. Bei den hoffentlich im nächsten Jahr fortgesetzten Verhandlungen über eine Reform des Föderalismus darf die Kultur nicht Opfer des Streites zwischen dem Bund und den Ländern werden. 2005 wird ein wichtiges Jahr für die Bundeskulturpolitik werden, das ist schon heute sicher.“

Die Jahresbilanz des Deutschen Kulturrates 2004 kann unter http://www.kulturrat.de/publik/presse27-12-04.htm nachgelesen werden.

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