Heute Nachmittag findet die erste öffentliche Sitzung des neu konstituierten Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages statt. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sieben Mindestanforderungen an den neuen Deutschen Bundestags und die neue Bundesregierung für diese Legislaturperiode formuliert:

1. Staatsziel Kultur: Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz muss jetzt endlich erfolgen.

2. Nothilfefonds des Bundes: Ein Nothilfefonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen und freie Träger der Kulturarbeit muss zügig eingerichtet werden.

3. Kulturetats: Eine Steigerung der Kulturetats für die Kulturförderung im Inland (BKM) und im Ausland (Auswärtiges Amt) werden auch als Signal für die Kulturförderung in den Kommunen und den Ländern verstanden werden.

4. Digitalisierung: Eine umfängliche Diskussion über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Kultur und Gesellschaft sind überfällig.

5. Geistiges Eigentum: Die Debatte zur Weiterentwicklung des Urheberrechts und Stärkung des Bewusstseins für das geistige Eigentum muss konsequent und offen fortgeführt werden.

6. Künstlersozialversicherung: Die mittelfristigen Wirkungen der Reform der Künstlersozialversicherung aus der 16. Wahlperiode müssen abgewartet werden.

7. UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt: Die Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt auf der Bundesebene muss jetzt angegangen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Sieben kulturpolitische Mindestanforderungen stellen wir an den neuen Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages. Besonders auf den Nägeln brennt uns das Ausbluten der öffentlichen Kulturfinanzierung in den Kommunen. Ohne die Einrichtung eines Fonds des Bundes für in Not geratene Kultureinrichtungen, kulturelle und künstlerische Initiativen in den Städten und Gemeinden wird es nach unserer Einschätzung in den kommenden Jahren zu einem erheblichen kulturellen Kahlschlag kommen. Wir sind uns bewusst, dass der Bund eigentlich keine Verantwortung für die Kulturfinanzierung in den Kommunen hat, bei einer akuten Notlage aber durchaus einspringen kann. Kultur ist kein Extra für gute Zeiten, Kultur ist für unsere Gesellschaft systemrelevant. Darum hat der Bund in der Vergangenheit in besonderen Situationen bei der Finanzierung kommunaler Kulturstrukturen Verantwortung übernommen. Ein Beispiel hierfür ist die Übergangsfinanzierung nach der deutschen Vereinigung. Jetzt droht erneut eine Notsituation und daher sollte der Bund nicht nur der Autoindustrie oder den Banken sondern ebenso der gleichfalls systemrelevanten Kultur helfen.“

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