Gestern gab Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bekannt, dass das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in Teilen aufgehoben werden soll. Koalitionspartner und Länder vereinbarten eine Grundgesetzänderung zur Möglichkeit des dauerhaften Engagements des Bundes für Forschung und Lehre an Hochschulen. Entsprechend soll Artikel 91 b des Grundgesetzes neu gefasst werden. Artikel 91 b konkretisiert die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bei Bildung und Forschung und manifestierte bislang das Kooperationsverbot.

Wie im Koalitionsvertrag verankert stehen für Betreuung und Bildung zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro zur Verfügung. Die durch die Gesetzesänderung mögliche finanzielle Förderung im Hochschulbereich durch den Bund wird die Länder und auch die Kommunen stark entlasten.

Bund, Länder und Kommunen haben je eigene Aufgaben in der Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik, -förderung und -finanzierung, die einander ergänzen. Ein kooperativer Kultur- und Bildungsföderalismus schafft durch die Zusammenarbeit einen Mehrwert. Der Deutsche Kulturrat hält es daher für erforderlich, den kooperativen Kultur- und Bildungsföderalismus zu stärken und ein Kooperationsgebot von Bund und Ländern in Bildung und Kultur grundgesetzlich abzusichern. In Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen können nachhaltige Akzente zur Weiterentwicklung der Infrastruktur von Kunst, Kultur und kultureller Bildung gesetzt werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wir begrüßen, dass die geplante Gesetzesänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bereich der Hochschulen nun von Bildungsministerin Wanka auf den Weg gebracht wird. Wer a sagt, sollte jedoch auch b sagen. Der Deutsche Kulturrat sieht die angestrebte Grundgesetzänderung für den Hochschulbereich nur als ersten Schritt. Der Deutsche Kulturrat fordert daher die Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Bundesrats auf, das Kooperationsverbot, nicht nur in Teilen sondern insgesamt, wieder zurückzunehmen und im Sinne eines kooperativen Kultur- und Bildungsföderalismus die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen zum Nutzen von Kunst, Kultur und kultureller Bildung wieder zu ermöglichen."

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