Nachdem der Bundesrat am 30.03.2007 zum Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ Stellung genommen hat, liegt seit heute die Gegenäußerung der Bundesregierung vor.

Als sehr problematisch erachtet der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, dass die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates folgen will, die gemeinnützigen Zwecke im Bereich Kunst und Kultur enger zu führen.

Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung war vorgesehen, wie bisher auch, als gemeinnützigen Zweck „Förderung von Kunst und Kultur“ aufzuführen. Der Bundesrat schlug eine Engführung in „Förderung der Kunst und der Pflege und der Erhaltung von Kulturwerten“ vor. Diese Formulierung soll dann noch weiter konkretisiert werden in:
„a) die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen ein;

b) Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;“
Die Bundesregierung hat nun mitgeteilt, dass sie „keine grundlegenden Bedenken gegen den Vorschlag“ des Bundesrates hat.

Es besteht jetzt die Gefahr, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Definition der gemeinnützigen Zwecken im Kulturbereich am 10. Mai in erster Lesung in den Deutschen Bundestag im Zuge der Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes eingebracht wird. Sollte die Definition des Bundesrates Gesetzeskraft erlangen, können gemeinwohl- und nicht-gewinnorientierte Kulturvereine, die nicht unter diese Definition fallen, nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden. Diese Kulturvereine verlieren dann Steuerbegünstigungen und das Recht, Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen. Dadurch wird das Bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich nicht gefördert, sondern eindeutig behindert.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ohne Not haben die Länder eine Engführung des Kulturbegriffs bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes gefordert und obwohl die Bundesregierung nach eigenem Bekunden die Bedenken der Länder nicht teilt, ist sie bereit, dem Vorschlag zu folgen. Da der Gesetzesentwurf bereits am 10. Mai in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll, fordert der Deutsche Kulturrat Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf, umgehend eine Kulturverträglichkeitsprüfung dieser Maßnahme durchzuführen, um Schaden von den gemeinnützigen Kulturvereinen in Deutschland abzuwenden.“

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