Gestern fand das Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder statt. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass bei diesem Treffen klare Öffnungsstrategien vereinbart wurden. Wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt, können kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos, ab dem 20. März grundsätzlich auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten.
Für den gesamten Kulturbereich sind diese Aussichten nach zwei Jahren Pandemie erfreulich.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt ferner, dass die Bezugsdauer und die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld fortgeführt werden. Das hilft dabei, dass Fachkräfte dem Arbeitsmarkt Kultur und Medien erhalten bleiben.
Auch die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV sowie der Neustarthilfe bis zum 30.06.2022 sind wichtige Unterstützungsmaßnahmen für die gesamte Kultur- und Medienbranche.
Der Deutsche Kulturrat hat am 14.02.2022 gefordert, dass die Wirtschaftlichkeitshilfe aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mindestens bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nun eine Verlängerung angekündigt hat. Leider wird im Beschluss des o.g. Treffens kein Datum genannt, bis wann die Maßnahmen verlängert werden. Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden, damit die Planungen zur Durchführung von Kulturveranstaltungen weitergeführt werden können.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie wird mit dem gestrigen Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs eingeläutet. Ab dem 20. März kann der Kulturbereich höchstwahrscheinlich ohne Einschränkungen öffnen. Das ist sehr positiv. Es wäre aber ein Trugschluss zu meinen, damit wäre alles so ist wie vor der Pandemie. Es beginnt nunmehr für den Kulturbereich eine lang andauernde Übergangsphase, um das Publikum zurück zu gewinnen. Die Verlängerung von Unterstützungsmaßnahmen ist ein wichtiges Signal, um diese Übergangsphase zu meistern.“