Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt grundsätzlich den überarbeiteten Entwurf der Länder für einen Medienstaatsvertrag. Mit dem Medienstaatsvertrag werden, angesichts der Konvergenz der Medien und einer durch die Digitalisierung noch stärker diversifizierten Medienwelt, die medienrechtlichen Regelungen aktuellen Anforderungen angepasst.
Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf eines Medienstaatsvertrags positioniert. Er unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass der Medienstaatsvertrag ein erster Schritt hin zu einem Level Playing Field für Anbieter linearer und non-linearer Mediendienste ist. Dieses gilt u.a. auch mit Blick auf kulturelle Vielfalt, Medienpluralismus, Schutz der Menschenwürde und Jugendschutz.
Konkret sieht der Deutsche Kulturrat folgenden Handlungsbedarf:
- Adressatenkreis: Es ist positiv, dass im Medienstaatsvertrag technologieneutral nunmehr neben Medienplattformen auch Benutzeroberflächen, Medienintermediäre und Video-Sharing-Dienste reguliert werden und die Medienregulierung über den Rundfunk hinausgeht. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre nehmen in der konvergenten Medienwelt zunehmend die Rolle von Gatekeepern ein. Zusammen mit der Umsetzung der DSM-Richtlinie (EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt) kann der Medienstaatsvertrag einen Beitrag dazu leisten, dass Anbieter von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Video-Sharing-Dienste sowie Medienintermediäre Verantwortung für die Nutzung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte übernehmen müssen.
- Privilegierte Auffindbarkeit: Es ist unverzichtbar, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen und die des privaten Rundfunks, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, nicht nur verfügbar, sondern privilegiert und damit besonders leicht auffindbar sind.
- Signalintegrität: Es ist zentral, dass die Signalintegrität gesichert wird, damit audiovisuelle Werke nicht durch anbieterfremde Überblendungen bzw. Umrahmungen gestört werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Eingriffe in die Signalhoheit der Rundfunkveranstalter bedarf es einer umfassenden Sicherung des Sendesignals und der Medieninhalte vor illegaler Weiterverbreitung im Medienstaatsvertrag.
- Jugendmedienschutz: Kinder- und Jugendmedienschutz ist für den Deutschen Kulturrat unstreitig. Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass der Medienstaatsvertrag Jugendschutzbestimmungen für Video-Sharing-Dienste vorsieht. Auf diese Weise kann es gelingen, die gesellschaftliche Akzeptanz des Jugendmedienschutzes zu steigern und zugleich Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Nachdem zuerst Bund und Länder einen gemeinsamen Bericht zur Medienkonvergenz vorgelegt hatten, dann in der letzten Wahlperiode des Europäischen Parlaments die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf den Weg gebracht wurde, befinden sich nun die Länder auf der Zielgeraden zur Vereinbarung eines Medienstaatsvertrags. Bereits mit dem Begriff wird deutlich, dass angesichts der Konvergenz der Medien Medienregulierung mehr sein muss als Rundfunkregulierung. Die Länder legen mit dem Medienstaatsvertrag einen wichtigen Baustein zur Regulierung der Medien vor. Die jetzt in Angriff genommene neue Medienordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem in den nächsten Jahren, wegen der rasanten technischen Entwicklung, noch weitere folgen müssen.“