Die Bundesregierung hat Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Belastungen durch die Corona-Krise für den Kulturbereich beschlossen.
Sicherheit für verausgabte Fördermittel
Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen aufgrund des neuartigen Coronavirus/COVID-19 soll es im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach dem öffentlichen Haushalts- und Zuwendungsrecht möglich sein, von Rückforderungen für bereits zur Projektdurchführung verausgabter Fördermittel abzusehen. Fördermittel, die infolge ausgefallener Veranstaltungen vom Zuwendungsempfänger aufgrund ersparter Ausgaben nicht benötigt werden, sollen grundsätzlich zurückzuerstattet werden.
Schärfung bestehender Programme
Bestehende Förderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sollen geschärft werden, damit die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch insbesondere in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen können.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es ist sehr positiv, dass die Kulturstaatsministerin Monika Grütters schnell erste Schritte zur Unterstützung des Kultur- und Medienbereiches in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich ergreift. Die Sofortmaßnahmen sind aber natürlich kein Ersatz für den heute zwischen Bund und Ländern vereinbarten Nothilfefonds. Sie sind ein erstes wichtiges Unterstützungssignal für den Kulturbereich und sollten in den Ländern und Kommunen Nachahmer finden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, sowie der Vorsitzende der Kultur-MK, der bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler, haben heute vereinbart, dass sie in den nächsten Tagen die notwendigen Abstimmungen für den Nothilfefonds herbeiführen werden. Das begrüßen wir sehr. Damit eine zielgerichte Förderungsstruktur aufgebaut werden kann, ist die Einbindung der Kulturverbände bei diesen Absprachen nach unserer Ansicht zwingend erforderlich.“