Am 1. Januar ist das Jahressteuergesetz 2020 in Kraft getreten. Mit im Paket sind einige Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte und Vereine. Für den Präsidenten des Deutschen Harmonika-Verbandes, Jochen Haußmann MdL, ist dies eine wichtige Anerkennung des Ehrenamtes.

Kurz vor Weihnachten haben Bundestag und Bundesrat noch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Damit steigen ab 1. Januar 2021 die Übungsleiterpauschale von bislang 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro jährlich. Damit profitieren Ehrenamtliche, die von ihren Vereinen eine kleine finanzielle Entschädigung erhalten, direkt von steuerlichen Vorteilen.

Zudem steigt nun auch für alle Vereine die Steuerfreigrenze bei Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Gewinne beispielsweise beim Verkauf von Kuchen und Getränken bei Konzerten auf zukünftig 45.000 Euro. Bisher profitierten von dieser Regelung lediglich Sportvereine, für Musikvereine galt die niedrigere Grenze von 35.000 Euro. Jochen Haußmann ist sich sicher, "dies ist ein wichtiges Signal an die Musikvereine, dass ihr Engagement nicht weniger wert ist, als das in anderen Vereinen“.

Bürokratieabbau wichtig für die Zukunft der Vereine

Für die Zukunft der Vereine in Deutschland ist es jedoch nicht ausreichend, wenn nur finanzielle Anreize geschaffen werden. Durch einen konsequenten Abbau bürokratischer Hürden werden die Rahmenbedingungen in der täglichen Arbeit der Vereinsvorstände, Schatzmeister*innen und ehrenamtlichen Geschäftsstellen verbessert. Derzeit ist ein typischer Verein durchschnittlich 6,5 Stunden wöchentlich mit bürokratischen Aufgaben befasst, wie eine Studie des Normenkontrollrat Baden-Württemberg gemeinsam mit der Prognos AG im Jahr 2019 zeigt.

Die Ergebnisse des Normenkontrollrats in Baden-Württemberg und der Prozess, in den rund 2.000 Vereine eingebunden waren, könnten als Vorbild dienen, betont Jochen Haußmann, der selbst im Landtag in Baden-Württemberg sitzt. "Wichtig ist, dass kontinuierlich an weiteren Erleichterungen gearbeitet wird, sodass Ehrenamtliche ihre Zeit für die Musik und nicht die Bürokratie aufwenden können“, so der Präsident des Deutschen Harmonika-Verbandes weiter. Ein erster Schritt ist, dass zukünftig für Spenden bis 300 Euro, statt bisher 200 Euro, keine gesonderte Spendenbescheinigung ausgestellt werden muss, sondern der Zahlungsbeleg des Spenders ausreicht zur Anerkennung beim Finanzamt.

Abbau weiterer Veraltungshürden nötig

Optimierungsbedarf gibt es jedoch auch weiterhin – so beispielsweise beim Thema Transparenzregister. Für die automatisierte Eintragung in ebendieses müssen Vereine eine jährliche Gebühr in Höhe von netto 2,50 Euro entrichten. Gemeinnützige Vereine können sich von dieser Gebühr in einem aufwändigen Verfahren befreien lassen. Eine automatisierte Befreiung ist vor 2025 nicht in Aussicht, obwohl diese anhand des Vereinsregisters im Zuge der Datenübernahme einfach machbar wäre. An diesem Beispiel wird deutlich, wie Verwaltungsakte die inhaltliche Vereinsarbeit lähmen können.

"Wir wünschen uns, dass Vereine künftig von solchen Hürden befreit werden, sodass sich die Verantwortlichen dem eigentlichen Vereinszweck widmen können. Denn die ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen hat einen unbezahlbaren Mehrwert für unsere Gesellschaft“, resümiert Jochen Haußmann.

Weitere Informationen und wichtige Daten

Weiterführende Informationen zum Jahressteuergesetz: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-12-28-JStG-2020/0-Gesetz.html

Studie des Normenkontrollrats Baden-Württemberg: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/studie-zur-buerokratieentlastung-im-ehrenamt-vorgestellt/  

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