Am 25. Oktober 2012 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz mit wichtigen Änderungen für den Kulturbereich verabschiedet. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, dankt Kulturstaatsminister Bernd Neumann, MdB für sein Streiten für die Kultur.
Erfreulich ist, dass Bühnenregisseure und -choreographen, die an öffentlichen Bühnen arbeiten, künftig keiner Mehrwertsteuerpflicht mehr unterliegen. Damit wurde einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nach der Bühnenregisseure und -choreographen 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssten, entgegengewirkt.
Klargestellt wird, dass das Taschengeld für die Teilnehmer von Jugendfreiwilligendiensten und anderen zivilen Freiwilligendiensten steuerfrei ist. Das betrifft im Kulturbereich die Teilnehmer am Freiweilligen Sozialen Jahr Kultur, der Freiwilligendienste Weltwärts und Kulturweit sowie des Bundesfreiwilligendienstes, der teilweise auch im Kulturbereich absolviert wird.
Mit Blick auf den Kunsthandel ist eine sehr gute Kompensationslösung gefunden worden. Aus europarechtlichen Gründen muss der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel abgeschafft werden. Es wird jedoch als Ausgleich eine Pauschalmargenbesteuerung von 30 Prozent, wie sie in Frankreich üblich ist, eingeführt. Sehr positiv ist, dass für das Jahr 2013 noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt und die Neuregelung erst ab 2014 angewandt wird. Damit hat der Kunsthandel ein Jahr Zeit, um die Veränderung entsprechend vorzubereiten.
Abgewehrt werden konnte, dass Musik-, Tanz- und Ballettschulen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt werden. Hier bleibt der alte Rechtszustand der Umsatzsteuerbefreiung erhalten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Ich freue mich, dass es gelungen ist, beim Jahressteuergesetz 2013 Verbesserungen für den Kulturbereich umzusetzen und für den Kunsthandel zumindest einen Ausgleich zu erreichen. Wir danken Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der sich nicht hat beirren lassen und auch gegen den Widerstand des Bundesfinanzministeriums hartnäckig für ein kulturfreundliches Steuerrecht kämpft."
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Quelle
http://www.kulturrat.de