Der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins hat heute der sinngemäßen Übernahme der Tarifsteigerungen der Kommunen auf die NV Bühne-Beschäftigten zugestimmt.
Damit ist auch für die nach NV Bühne-Beschäftigten grünes Licht zur Auszahlung der Steigerungen der Entgelte ab dem 1. März 2024 gegeben.
Die Forderung der NV Bühne-Gewerkschaften, auch den mit einem Gastvertrag projektbezogenen Beschäftigten einen Inflationsausgleich zu zahlen, hat der Deutsche Bühnenverein hingegen abgelehnt. Die Forderung war von den Gewerkschaften in die laufenden Sondierungsgespräche zu möglichen zusätzlichen Regelungen für abhängig beschäftigte Gäste im NV Bühne eingebracht worden.
Der Bühnenverein hat heute in einer Video-Konferenz den Gewerkschaften dargelegt, warum eine solche Zahlung nicht nur rechtlich unmöglich, sondern auch in der Sache nicht gerechtfertigt ist: Der Tarifvertrag schließt Gäste von der Teilnahme an Tarifsteigerungen dezidiert aus. Eine insoweit tarifwidrige Erweiterung hätte aufgrund der Tarifsystematik zu der nicht akzeptablen Konsequenz geführt, dass Gäste, die Gewerkschaftsmitglieder sind, bessergestellt worden wären als andere. Denn nur für diese würde ein solcher tarifwidriger Zusatz Bindungswirkung entfalten.
Entscheidend aber ist, so der Deutsche Bühnenverein, dass den Belangen der als Gäste engagierten abhängig beschäftigten Künstler:innen bereits durch die ab 1. März 2024 vereinbarte Anhebung der tariflichen Mindestgage deutlich Rechnung getragen wird.
Hierzu Claudia Schmitz, Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins: „Mit der Erhöhung der Mindestgage auf über 2.900 Euro ab März 2024 erhöht sich auch die den Gästen zu zahlende Mindestgage entsprechend, und zwar im Ergebnis um 45 Prozent. Damit tragen wir dem Anliegen der kurzfristig an den Bühnen Beschäftigten Rechnung und werden zudem die Interessen dieser Beschäftigten auch im Rahmen der weiteren Verhandlungen in den Fokus nehmen, um Bedingungen weiter zu verbessern.“
Der Deutsche Bühnenverein fordert die Gewerkschaften daher auf, die Verhandlungen zu einer weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle an den Theatern beschäftigten Künstler:innen nicht durch das Verfolgen von Partikularforderungen einzelner Beschäftigtengruppen zu torpedieren