Aus Sicht des Deutschen Bühnenvereins wird das seitens der Bundesregierung geplante Antidiskriminierungsgesetz die Theater- und Orchesterbetriebe vor weitere rechtliche Probleme stellen. So sind im Theateralltag beim Einsatz und der Auswahl von Personal durchaus Kriterien zu berücksichtigen, die nach dem Antidiskriminierungsgesetz unberücksichtigt zu bleiben haben. Die Hautfarbe eines Schauspielers kann bei der Besetzung der Rolle ebenso Bedeutung haben wie die Frage, ob eine – bereits sichtbare - Schwangerschaft besteht oder nicht. Dafür sieht aber die in Aussicht genommene gesetzliche Regelung keine ausreichenden Möglichkeiten vor. Das Gesetz kann auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wie man beispielsweise in Großbritannien absehen kann, wo ein Antidiskriminierungsgesetz bereits verabschiedet wurde. Dort wird darüber diskutiert, ob alle Theater so umgebaut werden müssen, dass für eine unbegrenzte Anzahl von Rollstuhlfahrern die Möglichkeit eines ungehinderten Zugangs und eines ebenso ungehinderten – im Notfall zügigen – Verlassens des Theaters besteht. Ebenfalls wurde dort die Frage aufgeworfen, inwieweit jede Vorstellung mit Gebärdensprache zu begleiten ist.
Der Deutsche Bühnenverein hat die Bundesregierung auf die seiner Ansicht nach bestehenden Probleme hingewiesen und um eine entsprechende Berücksichtigung gebeten.
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Quelle
http://www.buehnenverein.de