Informationen über Online-Musik: Fakten, Voraussetzungen, Hintergründe - Anbieter in sog. "Tauschbörsen" erhalten ab heute per Mail von IFPI Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
"Musik ist der spannendste Inhalt im Internet", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Immer mehr legale Angebote bieten Musikfans bereits heute eine breite Vielfalt von Musik zum Herunterladen. Die neue Website www.pro-musicorg.de hat das Ziel, Online-Musik zu fördern und zu schützen. Sie bietet umfangreiche Informationen über Musik im Internet, beantwortet Fragen zu Urheberrechten und räumt mit Vorurteilen auf."
Neben einer englischsprachigen Website, die von IFPI und einer Reihe internationaler Institutionen unterstützt wird, haben die deutschen Phonoverbände eine deutschsprachige Informationswebseite erstellt. Erläutert wird, wie Musik entsteht und wer an diesem kreativen Prozess beteiligt ist. Die Webseite informiert über legale Onlinedienste für Musik, entkräftet Vorurteile, erläutert urheberrechtliche Fragen und lässt auch Künstler, Produzenten und Händler selbst zu Wort kommen.
Gerd Gebhardt: "Zweck dieser Initiative ist es, die Diskussionen über Onlineangebote von Musik mit Fakten zu bereichern. Künstler und Verwerter können von Musik nur leben, wenn die Musikfans auch dafür bezahlen. Wer dies verstanden hat, wird in Zukunft vielleicht kritischer über die vielen illegalen Musikangebote im Internet denken."
Personen, die Musik illegal in sog. "Tauschbörsen" anbieten, bekommen von heute an mails ("instant messages") von der Deutschen Landesgruppe der IFPI. Es werden zunächst Personen angemailt, die besonders viele illegale Musikangebote unterbreiten. IFPI nutzt dafür die Mailfunktionen, die die Filesharing-Programme selbst bieten. Gemailt wird folgender Text:
"Warnung wegen Urheberrechtsverletzungen
Hallo Musikfan,
Sie bieten anderen Nutzern der Tauschbörse Musik an. Wir begrüßen Ihr Interesse an Musik, weisen jedoch darauf hin, dass Ihnen die entsprechend Berechtigten (wie z.B. Musiker, Komponisten und Tonträgerhersteller) für ein solches Angebot keine Genehmigung erteilt haben. Musik ist urheberrechtlich geschützt. In Ihrem eigenen Interesse machen wir Sie darauf aufmerksam, dass unautorisierte Musikangebote im Internet gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen. Urheberrechtsverletzungen können sowohl Schadensersatzforderungen als auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Wir fordern Sie dringend auf, die Musiktitel nicht Dritten zur Verfügung zu stellen.
Komponisten, Textdichter, ausübende Musiker und Tonträgerhersteller können von ihrer Musik nur leben, wenn ihre Musik auch gekauft wird. Illegale Angebote in Tauschbörsen stellen die wirtschaftliche Existenz all jener in Frage, die an dem kreativen Prozess des Musikschaffens beteiligt sind. Im übrigen stellt die Teilnahme an Tauschbörsen auch ein Sicherheitsrisiko für Ihren Rechner dar.
Leisten Sie Ihren Teil zur Förderung der musikalischen Kreativität und stellen Sie Ihr Angebot umgehend ein. Vielen Dank!
Weitere Informationen zu dieser Warnung finden Sie auf der Webseite www.pro-musicorg.de.
Deutsche Landesgruppe der IFPI"
Nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz ist das Anbieten von Musik ohne Zustimmung aller Rechteinhaber (Künstler und Verwerter) strafbar. Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, die in den nächsten Tagen in Kraft treten wird, bestimmt außerdem, dass das Kopieren von Musik aus offensichtlich illegalen Quellen, und dazu gehören gerade die sog. "Tauschbörsen", ebenfalls verboten wird.
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.pro-musicorg.de
Quelle: www.ifpi.de
Absätze
Quelle
http://www.pro-musicorg.de