In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten und Senatspräsidenten aller 16 Bundesländer fordert der Deutsche Musikverleger-Verband den Bundesrat auf, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Urheberrechts am kommenden Freitag auch im Bundesrat zuzustimmen.

Am 11. April 2003 hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in 2./3. Lesung beraten und mit großer Mehrheit verabschiedet.

Entgegen der allgemeinen Erwartung, dass dieses Gesetz ohne Einspruch im Bundesrat verabschiedet und im Sommer 2003 in Kraft treten würde, hat der federführende Rechtsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates in der vergangenen Woche empfohlen, in der Sitzung am 23. Mai die Urheberrechts-Novelle an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Begründet wird dies von den Ausschüssen u.a. mit diversen Nachbesserungen zu § 53 UrhG, um z.B. klarzustellen, dass die durch diese Vorschrift privilegierten Privatkopien nur zulässig sind, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen werden.

Auch wenn der DMV diese Forderung, Kopien nur aus legalen Quellen zuzulassen, unterstützt, wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt, da das Inkrafttreten des Gesetzes sich dadurch noch weiter hinauszögern würde. „Die der Branche schon entstandenen Millionenschäden würden sich durch eine weitere Verzögerung noch verstärken“, erklärte Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbandes. Die deutsche Musikwirtschaft erhalte mit den Neuregelungen des Gesetzes wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, die die massiven Rechtsverletzungen insbesondere im Tonträgermarkt endlich unterbinden könnten, erklärte Dr. Stroh. Das vordringliche Anliegen der Verleger sei aber, zunächst diese erste Gesetzesnovelle in Kraft zu setzen.