Ausgebildete Musiker.innen, die durch den Pandemie-bedingten Stillstand des Kulturbetriebs in Existenznöte geraten sind, sehen in der Musiktherapie ein zweites berufliches Standbein und geraten dabei häufig an Aus- und Weiterbildungen, die nicht bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie anerkannt sind. Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG) sieht die Zunahme solcher Musiktherapieausbildungen mit Sorge. Der Patientenschutz ist gefährdet, denn umfassender Kenntniserwerb, Praxisbezug und die Ausbildung einer therapeutischen Persönlichkeit brauchen Zeit – das funktioniert nicht binnen Jahresfrist, wie manche Anbieter den Interessent.innen suggerieren. Fatal wird es, wenn ausschließlich diese Anbieter von der steuerfinanzierten Förderungspolitik der Agentur für Arbeit profitieren.

Der Bedarf für ein gesetzlich geregeltes Berufsbild, wie es in anderen europäischen Staaten wie Österreich oder Großbritannien bereits etabliert ist, wird mit Blick auf unseren wildwuchernden Ausbildungsmarkt offenkundig. Derzeit setzt sich die DMtG zusammen mit weiteren Verbänden der Künstlerischen Therapien für längst fällige gesetzliche Regelungen in der nächsten Legislaturperiode ein. Es muss dringend geregelt werden, wer Musiktherapie ausüben darf, damit Patient.innen den nötigen Schutz genießen.

Anforderungen und Qualifikation Künstlerischer Therapeut.innen werden im aktuellen Berufsbild der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien nach DQR-6 (Niveau Bachelor) beschrieben. In Deutschland werden seit über 40 Jahren an Hochschulen Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten mit Diplom, Bachelor- der Masterabschluss ausgebildet. Parallel dazu gibt es seit Jahrzehnten privatrechtliche Institute, die mit entsprechender Einstiegsqualifikation Musiktherapeut.innen mindestens auf Bachelor-Niveau ausbilden. Die umfassend qualifizierten Absolvent.innen arbeiten in Akut-Kliniken, Reha-Einrichtungen, Musikschulen oder im ambulanten Sektor – von der Neonatologie bis zum Palliativbereich.

Die DMtG tritt für Qualitätssicherung musiktherapeutischer Arbeit ein und zertifiziert seit über 10 Jahren qualifiziert ausgebildete und berufserfahrene Musiktherapeut.innen, vor allem auch, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorsitzender des Fach- und Berufsverbandes, begrüßt es, wenn Musiker sich zum Musiktherapeuten ausbilden lassen wollen: "Das geschieht bereits bei vielen Masterstudiengängen. Hier bewerben sich Musiker, Psychologen, Pädagogen, die alle bereits einen Abschluss vorweisen können. Bei den anerkannten Ausbildungen werden die nötigen fachlichen und therapeutischen Qualifikationen und Kompetenzen erworben, die man sich nicht innerhalb eines Jahres oder gar in dreiwöchigen Kompaktkursen aneignen kann.“

Die Musiktherapeutin Ulrike Haffa-Schmidt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie (BAG Musiktherapie) befürchtet, dass durch die Ausbildungen in Kurzform minderqualifizierte Musiktherapeut.innen zur Behandlung von Patienten zugelassen werden – legitimiert durch eine zusätzliche Heilpraktiker-Prüfung Psychotherapie: "Ihnen wird ein fundiertes Wissen über die komplexen Zusammenhänge im therapeutischen Wirkungsfeld Patient, Musik und Therapeut fehlen“.

Deshalb sieht Prof. Neugebauer besonders die Agentur für Arbeit in der Pflicht. Denn diese fördert indirekt manche dieser branchenweit nicht anerkannten Ausbildungen, indem sie Bewerber.innen finanziert, ohne deren eingeschränkte Berufsperspektiven zu berücksichtigen: "Mein dringender Appell an die Jobcenter ist, die steuerfinanzierten Fördermittel jenen Bewerber.innen zukommen zu lassen, die sich für eine Ausbildung nach den Standards der BAG Musiktherapie interessieren.“ Die DMtG veröffentlicht hierzu regelmäßig einen Studienführer mit einem Überblick über alle von der BAG Musiktherapie anerkannten Ausbildungen. Letztere sind auch auf der Homepage des Verbandes gelistet.

Auch die Krankenhäuser hat Neugebauer dabei im Blick: "Wir sorgen uns um die Sicherheit von Patient.innen, wenn Personalverantwortliche bei Stellenbesetzungen nicht genug auf die Qualifikation von Musiktherapeut.innen achten. Die Kostenträger (Krankenkassen sowie DRV Bund) haben die Qualifikation der Leistungserbringer zunehmend im Blick. Das begrüßen wir.“ Als größte Berufsorganisation der Musiktherapeut.innen in Deutschland verweist die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft auf das Nationale Register der BAG Musiktherapie und steht auch mit Informationen für Arbeitgeber beratend zur